Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Im Grunde genommen gibt es hier nur zwei Möglichkeiten. Entweder Sie verkaufen das Haus, dann werden vom Erlös erst die Darlehen getilgt und sodann der Restbetrag 50:50 unter Ihnen beiden geteilt oder aber Sie einigen sich mit Ihrer Freundin auf einen Betrag mit welchem Sie ihr das hälftige Eigentum abkaufen und sie dafür auch bei Banken aus der Schuldhaft entlassen wird.
Sie haben eine Bruchteilsgemeinschaft begründet, als Sie das Haus gekauft haben. Da Sie keine Regelungen zur Anrechnung von Zahlungen getroffen haben, kommt es bei einer Trennung nicht darauf an, wer wann wieviel Eigenleistungen erbracht hat und wer wieviele Raten in welcher Höhe gezahlt hat. Bei einer Teilung steht jedem 50% des Wertes zu, ohne Anrechnung, ohn Berücksichtigung sonstiger Details.
Wer die Trennung wünscht, ist egal. Das spielt keine Rolle. Die Geschenke der Eltern spielen ebenfalls keine Rolle.
Einigen Sie sich nicht auf einen Kaufpreis mit der Freundin, so kann diese die Zwangsversteigerung verlangen, die sogenannte Teilungsversteigerung. Dies können Sie nicht verhindern und angesichts der damit verbundenen Kosten sollte dies auch vermieden werden. Der Wert des Objektes ist der Zeitwert, mit dem Kredit hat das nichts zu tun. Im Falle einer Versteigerung wird auch ein Gutachter das Objekt bewerten.
Das Grundbuch sollte nach einer Einigung dringend geändert werden, da Sie sonst riskieren, dass Ihre Exfreundin alle möglichen Dinge mit der Haushälfte machen kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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