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Was ist vom Arbeitsamt zumutbar zwecks Arbeitszeitregelung

6. September 2011 11:33 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Ulrike J. Schwerin

Hallo,

Ich wurde im Sinne der Probezeit ohne angabe von Gründen zum 30.09.2011 durch den AG Gekündigt,habe AG Anspruch und muss demnächst zum Arbeitsvermittler.
Was kann mir als Mutter von zwei Kindern 8 und 5 Jahre alt (der kleine lebt teilweise bei mir/Vater) zwecks Arbeitszeitrahmen,Fahrtzeit,.... zugemutet werden?
Habe bisher im Altersheim Nachts oder im Frühdienst gearbeitet,da ich die Kinderbetreuung sonst nicht abdecken konnte.
Mein Mann und ich Arbeiten Momentan an der weiteren Familienplanung,was ist mit meinem ALG Anspruch wenn ich während dieser Zeit schwanger werden sollte?

Sehr geehrte Fragestellerin,
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.

Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll, die in keinem Fall die Beratung durch eine Kollegin/ einen Kollegen vor Ort ersetzen kann. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben kann die rechtliche Beurteilung komplett anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen.

Ihre Frage beantworte ich aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben und dem eingesetzten Betrag wie folgt:


Zumutbarkeit:

Die Zumutbarkeit betreffend werden unterschiedliche Auffassungen vertreten. Es kommt immer auf den Einzelfall an.

Wenn die Betreuung der Kinder nicht gewährleistet ist, kann man Ihnen keinen weiten Arbeitsweg und auch keine nicht realisierbaren Arbeitszeiten zumuten.


Familienplanung:

Ab der Mutterschutzzeit und der folgenden möglichen Elternzeit entfällt dann das Arbeitslosengeld, da Sie dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stünden.

Ihnen steht dann – wenn Sie es beantragen – Elterngeld zu.


Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick gegeben zu haben und stehe Ihnen gerne weiterführend, insbesondere im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion, zur Verfügung.

Um Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen, empfehle ich die Einschaltung eines Anwalts vor Ort – den Sie über unser Portal problemlos finden können.

Abschließend möchte ich Sie bitten die Bewertungsfunktion zu nutzen, um dieses Forum für andere Nutzer transparenter zu gestalten.

Mit freundlichen Grüßen


Ulrike J. Schwerin
Rechtsanwältin

Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena

Tel.: 036412671047
Fax: 032121128582
Email: uschwerin@raschwerin.de

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