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Vorkaufsrecht bei Erbe?

1. Oktober 2013 14:04 |
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Erbrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Vorkaufsrecht bei Übertragung eines Miterbenanteils zum Zwecke der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft

Meine Frau hat zusammen mit Ihrem Bruder ein Haus mit Grundstück geerbt und sind eine Erbengemeinschaft eingegangen (50% meine Frau und 50% mein Schwager). Im Grundbuch vom Haus und Grundstück wurde vor langer Zeit ein Vorkaufsrecht für den Onkel hinterlegt (nicht von den Erben, sondern von Vorgängern). Jetzt wollen wir die restlichen 50% vom Bruder übernehmen/kaufen und fragen uns, ob wir jetzt den Onkel bzgl. seinem Vorkaufsrecht befragen müssen, oder nicht. Besteht ein Vorkaufsrecht innerhalb der Erben, trotz Vorkaufsrecht eine weiteren Person im Grundbuch ?

1. Oktober 2013 | 14:38

Antwort

von


(775)
Wrangelstrasse 16
24105 Kiel
Tel: 0431-895990
Web: https://www.kanzlei-steidel.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Das Vorkaufsrecht des Onkels steht einer Übertragung des Miterbenanteils zum Zwecke der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft nicht entgegen.

Die Übertragung des Anteils auf Ihre Frau stellt bereits keinen "Vorkaufsfall" im Sinne des § 463 BGB dar, d.h. es liegt schon kein "Kaufvertrag" in dem Sinne vor, dass der Onkel sein Vorkaufsrecht ausüben könnte.

Das Vorkaufsrecht des Onkels besteht in diesem Falle also nicht. Es bleibt aber natürlich nach Übertragung des Miterbenanteils im Grundbuch bestehen, muss also von Ihrer Frau übernommen werden.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Sascha Steidel, Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Sascha Steidel
Fachanwalt für Familienrecht

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