Die Tochter fragt: Als meine Mutter verstirbt, stellt sich heraus, dass alle Konten, der PKW und das Wohnhaus auf den Namen des Ehemannes (meines Stiefvaters) laufen. Meine Mutter sei nach 30 Jahren Ehe mittellos gewesen und habe nichts zum Vererben gehabt, nicht mal einen Pflichteil. Ich gehe leer aus. Ist das richtig ? Früher war es doch ganz oft so, dass Bankkonten und Immobilien nur auf den Namen des Ehemannes liefen. Und im Falle einer Scheidung hätte meine Mutter doch Zugewinnausgleich verlangen können, egal auf wessen Namen Konten und Wohnhaus lauten - oder ? Gehe ich mit Recht leer aus ?
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
Wenn die Tochter aufgrund der ihr zustehenden Auskunftsansprüche festgestellt hat, dass ihre verstorbene Mutter keine Nachlassgegenstände hinterlassen hat und alle Konten und Immobilien dem Ehemann "gehören", geht die Tochter in der Tat "leer" aus.
Lebten die Eltern im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft erhöht sich der Erbteil des überlebenden Ehegatten. Insoweit müssen Sie hier Scheidung (und den damit zusammenhängenden Zugewinnausgleichsanspruch) und Erbfall trennen.
Die Tochter könnte jedoch einen Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen ihren Stiefvater geltend machen, wenn die Mutter in den letzten zehn Jahren vor dem Erbfall Schenkungen zugunsten des Stiefvaters gemacht hat.
Hierüber haben Sie jedoch nichts berichtet. Im Rahmen der kostenlosen Nachfrage könnten Sie hierzu noch vortragen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Einstweilen verbleibe ich