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Vermietung?

13. April 2006 15:23 |
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Steuerrecht


Hallo,
ich habe folgende Frage:
Ich habe vor 3 Jahren ein Haus gekauft, dass ich seitdem abbezahle.
Ich wohne selbst in diesem Haus mit meiner Lebensgefährtin und wir hielten es bisher immer so, dass wir aus "einem" Portemonnaie lebten und uns die meisten Kosten des Lebens teilten.
Nun studiert meine Lebensgefährtin jedoch seit dem 01.10.05 und erhält Bafög. Im Rahmen des bafög-Antrages mussten wir angeben, was sie monatlich als "Miete" bezahlt und haben diesen Wert mit 225,00 Euro angegeben. Darin enthalten sind 50% der Hausnebenkosten i.H. von ca. 125,00 Euro, so dass eine zu beziffernde "Kaltmiete" rund 100 Euro monatlich ausmachen würde.
Meine Frage nun: Muss ich diese 100,00 Euro monatlich als "Mieteinnahmen" in meiner Steuererklärung angeben?
Wir haben jetzt keine getrennten Zimmer o.ä., leben in diesem haus praktisch wie ein Ehepaar´, so dass ich ggf. ja auch keine Schuldzinsen von diesen Einnahmen abziehen könnte, oder? Wenn ich die Einahme als Miete angeben muss, könnte ich dann beispielsweise einen pauschalbetrag meiner bezahlten Schuldzinsen davon abziehen? Und muss ich den Gesamtbetrag von 225,00 Euro in der Steuererklärung erwähnen, wenn ein Teil davon nur Nebenkosten sind?

Ich bedanke mich herzlichst im Voraus für Ihre Hilfe!

Sehr geehrter Fragesteller,

In Ihrer Einkommensteuererklärung müssen Sie nur dann Einkünfte aus "Vermietung und Verpachtung" angeben (und zwar die eingenommene volle Warmmiete abzüglich der von Ihnen tatsächlich gezahlten Betriebskosten), wenn auch tatsächlich eine Vermietung vorliegt. Dies ist nach dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt jedoch nicht der Fall.
Nur dadurch, dass Ihre Lebensgefährtin beim BAFöG eine falsche Angabe gemacht hat (dort hätte sie höchstens den tatsächlich von ihr getragenen Betriebskostenanteil angeben dürfen) entstehen Ihnen noch keine steuerpflichtigen Mieteinnahmen.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft geholfen zu haben.
Für eine Rückfrage stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Udo Meisen
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht

Rückfrage vom Fragesteller 13. April 2006 | 16:00

Sehr geehrter Herr Meisen,

vielen dank für Ihre schnelle Antwort.
Ich lese daraus, dass Sie uns raten, die Angaben beim Bafög-Amt zu korrigieren und bei meiner Steuererklärung gar keine Angaben über eine Vermietung zu machen?
Es ist ja nicht so, dass sie wirklich keine Miete bezahlt. Wir haben jetzt keinen bestimmten dauerauftrag oder ähnliches eingerichtet, aber dafür übernimmt meine Lebensgefährtin dann mal eine Rechnung von mir oder überweist einen anderen Monat auch mal "unseren" gesamten Abtrag, wenn sie mir 1-2 Monate vorher gar nichts gegeben hat.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 13. April 2006 | 16:04

Das Übernehmen von Rechnungen o.ä. im Rahmen einer Lebensgemeinschaft ist keine Vermietung, sondern gerade im Gegenteil Bestandteil des "gemeinsamen Wirtschaftens". Diese von Ihrer Lebensgefährtin bezahlten Rechnungen stellen daher auch keine steuerlich relevanten Mietzahlungen dar.

Mit freundlichen Grüßen
Udo Meisen
Rechtsanwalt

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