Sehr geehrter Fragesteller,
In Ihrer Einkommensteuererklärung müssen Sie nur dann Einkünfte aus "Vermietung und Verpachtung" angeben (und zwar die eingenommene volle Warmmiete abzüglich der von Ihnen tatsächlich gezahlten Betriebskosten), wenn auch tatsächlich eine Vermietung vorliegt. Dies ist nach dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt jedoch nicht der Fall.
Nur dadurch, dass Ihre Lebensgefährtin beim BAFöG eine falsche Angabe gemacht hat (dort hätte sie höchstens den tatsächlich von ihr getragenen Betriebskostenanteil angeben dürfen) entstehen Ihnen noch keine steuerpflichtigen Mieteinnahmen.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft geholfen zu haben.
Für eine Rückfrage stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Meisen
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Sehr geehrter Herr Meisen,
vielen dank für Ihre schnelle Antwort.
Ich lese daraus, dass Sie uns raten, die Angaben beim Bafög-Amt zu korrigieren und bei meiner Steuererklärung gar keine Angaben über eine Vermietung zu machen?
Es ist ja nicht so, dass sie wirklich keine Miete bezahlt. Wir haben jetzt keinen bestimmten dauerauftrag oder ähnliches eingerichtet, aber dafür übernimmt meine Lebensgefährtin dann mal eine Rechnung von mir oder überweist einen anderen Monat auch mal "unseren" gesamten Abtrag, wenn sie mir 1-2 Monate vorher gar nichts gegeben hat.
Das Übernehmen von Rechnungen o.ä. im Rahmen einer Lebensgemeinschaft ist keine Vermietung, sondern gerade im Gegenteil Bestandteil des "gemeinsamen Wirtschaftens". Diese von Ihrer Lebensgefährtin bezahlten Rechnungen stellen daher auch keine steuerlich relevanten Mietzahlungen dar.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Meisen
Rechtsanwalt