Guten Abend,
folgender Sachverhalt liegt bei meinem Fall zugrunde :
Mein Onkel ist am 08.02.2007 verstorben.Er hat mir ein Grundstück im Zuge eines Vermächnisses vermacht,Achtung nicht vererbt !
Der Onkel hatte das Grundstück 2003 von der Schwester geerbt.
Ich habe das Vermächnis erst nach dem versterben der Ehefrau des Onkels
am 20.11.2015 von den Erben eingefordert.Das Grundstück wurde mir im Januar
2016 übertragen und ich als Eigentümer im Grundbuch vermerkt.
Ich beabsichtige das Grundstück im April zu verkaufen,aber nur wenn dies steuerfrei mölich ist.
Nun zu meinen noch offenen Fragen:
Im Zuge eines Vermächnisses findet keine Rechtsnachfolge statt.Gilt hier nicht die Fußstapfentheorie ? Ist die Haltefrist des Grundstückes hier auch 10 Jahre ? Wann begann die Frist zu laufen ? 1) nach dem Tot des Onkels in 2007,oder 2)nach meiner Eintragung ins Grundbuch 2016 ?
Geht das Grundstück, wenn es aus einem Betriebsvermögen stammt auf mich als Vermächnisnehmer grundsätzlich ins Privatvermögen über,da der Übergang von Betriebs zu Privatvermögen bereits in den Händen der Erben stattgefunden hat.
Ich hoffe jemand kann mir hier weiterhelfen.
Vielen Dank.....
auch der Vermächtnisnehmer als unentgeltlicher Einzelrechtsnachfolger wird gem. § 23 Abs. 1 Satz 3 EStG
steuerlich wie ein Erbe (Gesamtrechtsnachfolger) behandelt. Die Haltefrist beträgt zwar ebenfalls 10 Jahre, beginnt aber bereits mit dem Zeitpunkt zu laufen, in welchem Ihr Onkel das Grundstück erwarb. Da Ihr Onkel das Grundstück ebenfalls nicht erwarb, sondern von seiner Schwester erbte, kommt es darauf an, wann diese das Grundstück erworben hatte. Die Frist ist in jedem Fall seit langem abgelaufen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, daß diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
Nutzen Sie im Zweifelsfall gern die kostenlose Nachfragefunktion!
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller23. März 2017 | 22:57
Hallo Herr Rechtsanwalt Vasel,
vielen Dank für die Beantwortung der Frage.
Am Ende meiner Frage befand sich noch die Frage nach dem Übergang von Betriebs in Privatvermögen bei einem Vermächnis.Die Frage blieb unbeantwortet.
Wären Sie bitte so freundlich und nehmen zu diesem Sachverhalt noch Stellung.
Vielen Dank.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt24. März 2017 | 00:09
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
entschuldigen Sie bitte, daß ich Ihre weitere Frage übersehen hatte.
Es kommt auf den Zeitpunkt der Erfüllung des Vermächtnisses an. Wenn das Grundstück in diesem Zeitpunkt nicht mehr zum Betriebsvermögen gehörte, sondern Privatvermögen der Erben geworden war, geht es in Ihr Privatvermögen über.
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