Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
1. Könnten Sie mir mitteilen ob es rechtens ist, diese meine Tätigkeiten "Tabellarisch" aufzuschlüsseln?
Die tabellarische Auflistung, der von Ihnen wahrgenommenen Aufgaben, ist so üblich und daher völlig in Ordnung.
2. Können Sie mir sagen, welche Note dieses Zeugnis hat (also 1 bis 6)?
Die Formulierung: "Sie führte die Ihr übertragenen Aufgaben stets zu meiner vollsten Zufriedenheit aus", steht für die Bewertung Ihrer Leistungen mit "sehr gut".
Im folgenden Satz sollte es dann aber noch besser heißen: "Auch bei stärkster Arbeitsbelastung...." Diese Formulierung ist klarer und steht ebenfalls für ein "sehr gut".
Die Formulierung: "Ihr Verhalten gegenüber dem Arbeitgeber, den Mitarbeitern und den Patienten war stets tadellos", steht ebenfalls für die Note "sehr gut", gängiger ist hier allerdings die Wendung "...stets vorbildlich".
3. Verbesserungsvorschläge
Es sollte eingangs in das Zeugnis noch aufgenommen werden, ob Sie als Vollzeit- oder Teilzeitkraft gearbeitet haben ("Frau X war mit ... Wochenstunden beschäftigt").
Der Schlußsatz ist meines Erachtens etwas knapp ausgefallen und sollte vielleicht besser so lauten: " Ich danke Frau X für Ihre wertvolle Mitarbeit und wünsche Ihr für die Zukunft viel Erfolg und persönlich alles Gute".
Ich hoffe, Ich habe Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen können. Für Verständnisfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion gerne noch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Achim Schroers
Rechtsanwalt
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