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Vaterschaftsanerkennung Abstreiten

13. Februar 2017 20:55 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Monika Gansel

Zusammenfassung

Die Kindesmutter kann nicht wirksam auf Ansprüche des Kindes verzichten.

Sehr geehrte Damen und Herren,

kurz zu meiner Situation: meine Affäre ist schwanger und nennt mich als potentiellen Kindsvater. Sie lebt momentan im Trennungsjahr mit ihrem Nochehemann. Mir ist klar, dass er als Vater angesehen wird, solange bis er die Vaterschaft abstreitet. Sie bestätigt mir heute mich nicht als Vater einzutragen oder mich finanziell als Kindsvater zur Rechenschaft zu ziehen, dennoch würde ich mich hierzu gerne absichern:

Die Mutter willigt ein, ein Schriftstück für mich aufzusetzen und notariell beglaubigen zu lassen, in dem sie unterzeichnet, mich als (potentiellen) Vater des Kindes zu keiner Zeit zu belangen bzw. finanziell oder anderweitig zur Rechenschaft zu ziehen.

Meine konkrete Frage: Ist so etwas generell möglich? Wäre so ein Schriftstück in Deutschland rechtskräftig und notfalls vor Gericht wirksam, um eine gerichtlich erzwungene Vaterschaftsanerkennung zu verhindern?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen!

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Nein, das ist nicht möglich. Die Kindesmutter kann nicht wirksam auf Ansprüche des noch ungeborenen Kindes verzichten. Vereinbarungen solcher Art sind nichtig. Das Kind hat einen rechtlichen Anspruch auf Kindesunterhalt und daher ist niemand berechtigt, auf diesen Anspruch im Namen des Kindes zu verzichten. Das gilt natürlich auch für die Vaterschaftsanerkennung.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 16. Februar 2017 | 16:44

Sehr geehrte Frau Gansel,

vielen Dank für Ihre Antwort. Ich hätte noch ein Nachfrage: wenn der Noch-Ehemann die Vaterschaft anerkennt und für das Kind (finanziell) aufkommt, kann ich dann zu einem späteren Zeitpunkt dennoch belangt werden bzw. kann noch eine Vaterschaftsanerkennung meinerseits gerichtlich eingefordert werden? Was passiert wenn die Kindsmutter den Vater als unbekannt angibt?

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen,
mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 16. Februar 2017 | 17:06

Sehr geehrter Fragesteller,

die Bestimmungen dieser Plattform erlauben nur eine Verständnisfrage, aber keine weitergehenden Fragen in der Nachfragefunktion.
Daher bitte ich um Verständnis, dass ich Ihnen dazu in der Nachfragefunktion keine Antwort zu Ihren neuen Fragen geben kann.

Mit freundlichen Grüßen

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