Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Nein, das ist nicht möglich. Die Kindesmutter kann nicht wirksam auf Ansprüche des noch ungeborenen Kindes verzichten. Vereinbarungen solcher Art sind nichtig. Das Kind hat einen rechtlichen Anspruch auf Kindesunterhalt und daher ist niemand berechtigt, auf diesen Anspruch im Namen des Kindes zu verzichten. Das gilt natürlich auch für die Vaterschaftsanerkennung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau Gansel,
vielen Dank für Ihre Antwort. Ich hätte noch ein Nachfrage: wenn der Noch-Ehemann die Vaterschaft anerkennt und für das Kind (finanziell) aufkommt, kann ich dann zu einem späteren Zeitpunkt dennoch belangt werden bzw. kann noch eine Vaterschaftsanerkennung meinerseits gerichtlich eingefordert werden? Was passiert wenn die Kindsmutter den Vater als unbekannt angibt?
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen,
mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
die Bestimmungen dieser Plattform erlauben nur eine Verständnisfrage, aber keine weitergehenden Fragen in der Nachfragefunktion.
Daher bitte ich um Verständnis, dass ich Ihnen dazu in der Nachfragefunktion keine Antwort zu Ihren neuen Fragen geben kann.
Mit freundlichen Grüßen