Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1.
Damit Ihr Vater auch Ihr rechtlicher Vater wird, muss er die Vaterschaft anerkennen (§ 1592 Nr. 1 BGB
, § 1954 Abs. 1 BGB
.
Ihre Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung zustimmen (§ 1595 BGB
).
Die Anerkennung und die Zustimmung müssen nach § 1597 Abs. 1 BGB
ÖFFENTLICH BEURKUNDET WERDEN.
Zuständig für eine Beurkundung wäre ein Notar oder Standesbeamter.
2.
Um dies zu realisieren sollte zweckmäßigerweise Ihr Vater nach Deutschland kommen. Dann müssen Sie mit Ihrem Vater und Ihrer Mutter einen Notar oder Standesbeamten zur Beurkundung aufsuchen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 30.07.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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