Sehr geehrte Fragestellerin,
unter Berücksichtigung des von Ihnen dargestellten Sachverhalts und Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten:
Grundsätzlich kann eine Abänderung der Umgangsregelung nur einvernehmlich oder durch eine richterliche Entscheidung herbeigeführt werden. Bei einer richterlichen Entscheidung ist stets das Kindeswohl und nicht der Wunsch der Eltern maßgeblich.
Ihr Wunsch, mit dem Kind einige Tage wegzufahren, ist nachvollziehbar und widerspricht vermutlich auch nicht dem Kindeswohl. Sie sollten mit dem Vater verhandeln: Können Sie sich einen Ausgleich für seinen "ausfallenden" Umgang vorstellen, der im Interesse des Kindes gewährt werden könnte? Vielleicht statt eines langen Urlaubs mit dem Vater ein zusätzlicher Tag unter der Woche nach Ihrer Rückkehr oder ein verlängertes Wochenende? Einen zweiwöchigen Urlaub halte ich bei einem zweijährigen Kind für außergewöhnlich lange, aber letztendlich können nur Sie einschätzen, wie Ihr Kind auf die lange Trennung von Ihnen reagiert. Vielleicht lässt sich der Vater ja auch auf einen "Test" mit drei oder vier Übernachtungen bei ihm ein.
Sollten Sie mit ihm nicht zu einem vernünftigen Ergebnis kommen, empfehle ich, das örtliche Jugendamt mit der Bitte um Vermittlung einzuschalten. Nach meiner Erfahrung führt dies häufig zu einem tragbaren Ergebnis. Nicht zuletzt deshalb, weil dort Fachleute arbeiten, die dem Vater vermitteln können, dass die Mutter, bei der das Kind lebt, die Hauptbezugsperson ist, so dass es einen Unterschied macht - unabhängig vom Sorgerecht - ob das Kind Mutter oder Vater zwei Wochen nicht sieht.
Eventuell kann dabei der Umgang insgesamt neu geregelt werden, so dass auch für Sie größere Freiräume entstehen. Zum Beispiel, indem der Freitagstermin auf einen anderen Tag verlegt wird oder der Wochenend-Umgang bis Sonntag Nachmittag ausgedehnt wird.
Sollte auch das nicht funktionieren, bleibt nur eine (neue) gerichtliche Entscheidung, die die Frage des Urlaubs mit dem Kind für die Zukunft regelt. Hierfür sollten Sie einen im Familienrecht erfahrenen Anwalt beauftragen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Fachanwältin für Familienrecht Anja Holzapfel, Rechtsanwältin
Diese Antwort ist vom 13.08.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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