Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihnen ihre Frage auf der Grundlage des von Ihnen angebenen Sachverhalts wie folgt:
Nach Ablauf der Wartezeit (6- monatiges Bestehen des Arbeitsverhältnisses, § 4 BUrlG
) ensteht grundsätzlich der Urlaubsanspruch in voller Höhe. Anderes kann nur gelten, wenn bereits zu Beginn des Jahres das Ende des Arbeitsverhältnisses bis spätestens zum 30.06. (z.B wegen Befristung) bestimmt ist.
Da dies vorliegend offensichtlich nicht der Fall ist, steht Ihnen der gesamte Jahresurlaub zu. Die Mutterschutzzeit gilt in Bezug auf den Urlaubsanspruch ebenfalls als Beschäftigungszeit, da Ihnen aufgrund der Schwangerschaft keine Nachteile entstehen sollen.
Ob Ihnen allerdings der Arbeitgeber den gesamten Urlaub am Stück gewährt, kann nicht abschließend beurteilt werden.
Gem. § 7 BUrlG
sind bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs zwar die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Günthner
Rechtsanwalt
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich werde allerdings direkt im Anschluss an den Mutterschutz in Elternzeit gehen, also ab 05.06.2009. Dann wird mir doch für die Zeit der Elternzeit anteilig Urlaub abgezogen. Meiner Meinung nach jedoch nur für jeden vollen Monat Elternzeit, also erst ab Juli 2009. Das würde ja heißen, dass ich nur einen Urlaubsanspruch bis 04.06.2009 hätte. Wieviele Urlaubstage hätte ich denn dann 2009 überhaupt?
Danke.
Sehr geehrte Fragestellerin,
sofern Sie direkt in Elternzeit gehen, kann Ihnen der Arbeitgeber richtigerweise den Urlaub entsprechen kürzen, § 17 BErzGG.
In ihrem Fall kann der Arbeitgeber Ihnen somit den Urlaub um die Hälfte kürzen (Juli- Dezember 6/12), d.h. es verbleibt ein Urlaubsanspruch von 15 Tagen.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Günthner
Rechtsanwalt