Sehr geehrter Ratsuchender,
er hängt davon ab, wo Mutter und Kind wohnen, wenn es zum Unterhaltsstreit kommt. Es kann also sowohl amerikanisches Recht (je nach Bundesstaat teilweise unterschiedlich) oder niederländisches Recht in Betracht kommen.
Bei der mittelfristigen Planung also wohl niederländisches Recht.
2.)
Nein, so ein Rechtsinstitut gibt es nach niederländischem Recht nicht.
3.)
Wechselseitig sind nur die geschiedenen Ehepartner und ehemaligen eingetragenen Lebenspartner unterhaltspflichtig. Will man eine Regelung haben, bedarf es der schriftlichen Fixierung.
Das Sorge- und Umgangsrecht sollte ebenfalls geregelt werden.
Kommt es zu keiner Einigung, kann dafür das gericht angerufen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg
Antwort
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