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Kind unverheirateter Eltern

21. Januar 2019 18:25 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag -

meine Freundin und ich sind unverheiratet, beide EU Buerger (ich Deutsche, sie Niederlaenderin), und leben in den USA (sind aber keine US-Staatsbuerger). Wir wollen mittelfristig wieder in die EU zurueck (hoechstwahrscheinlich NL). Wir planen, in naeherer Zukunft ein Kind zu haben, aber nicht zu heiraten.

1. Nach welchem Recht waere unsere Situation zu bewerten? USA? NL?
2. Ich habe Erspartes, meine Freundin hat US-Studienschulden...also ungleiche Vermoegensverhaeltnisse. Als unverheiratete Mutter meines Kindes hat meine Freundin aber erst einmal kein Anrecht auf mein Erspartes, und das aendert sich mit einem Kind nicht. Richtig? (Einzige Ausnahme sind in den USA so genannte 'common law marriages', nach denen man nach einigen Jahren des Zusammenlebens 'wie verheiratet' ist, und worueber ich mich eingehend informiert habe...gibt es das in der EU auch?)
3. Was sind die wichtigsten Punkte, die ich vorher fuer den Fall einer Trennung vertraglich regeln sollte - ich dachte an 1. gleiche Teilung des Sorgerechts; 2. wo ein Partner nach Trennung leben 'darf'...also beispielsweise Ostkueste USA, D oder NL, aber nicht anderswo, um dem Partner Zugang zum Kind zu gewaehrleisten. Sollte ich andere grosse Themenbereiche fuer einen solchen Vertrag in Betracht ziehen?

Danke!

21. Januar 2019 | 19:11

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,


er hängt davon ab, wo Mutter und Kind wohnen, wenn es zum Unterhaltsstreit kommt. Es kann also sowohl amerikanisches Recht (je nach Bundesstaat teilweise unterschiedlich) oder niederländisches Recht in Betracht kommen.

Bei der mittelfristigen Planung also wohl niederländisches Recht.


2.)
Nein, so ein Rechtsinstitut gibt es nach niederländischem Recht nicht.


3.)
Wechselseitig sind nur die geschiedenen Ehepartner und ehemaligen eingetragenen Lebenspartner unterhaltspflichtig. Will man eine Regelung haben, bedarf es der schriftlichen Fixierung.

Das Sorge- und Umgangsrecht sollte ebenfalls geregelt werden.

Kommt es zu keiner Einigung, kann dafür das gericht angerufen werden.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


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