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Unterhaltszahlungen für volljährigen Sohn

17. April 2006 14:51 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Stefan Steininger

Ich bin seit vielen Jahren geschieden und für meinen minderjährigen Sohn unterhaltspflichtig. Diesen Unterhalt überweise ich monatlich auf das Konto seiner Mutter (meiner Ex Frau). In einigen Wochen wird mein Sohn volljährig und ich trage mich mit der Absicht, dann den Unterhalt auf sein Konto zu überweisen.
Zum einen ist immer eine gewisse „Restunsicherheit“ geblieben, ob der von mir gezahlte Unterhalt auch in vollem Umfang meinem Sohn zugute gekommen ist. Auf der anderen Seite möchte ich, dass er allmählich lernt, mit diesem Geld in „Eigenregie“ verantwortungsvoll umzugehen.
Mein Sohn wird auch mit dem Erreichen seiner Volljährigkeit noch bei seiner Mutter wohnen – zumindest für eine gewisse Zeit.
Da er noch kein eigenes Einkommen besitzt (er geht zur Schule), wird er auch sicherlich von seinem Unterhalt zuhause etwas abgeben müssen.
Meine Frage lautet nun: kann ich in Zukunft den Kindesunterhalt auf das Konto meines volljährigen Sohnes überweisen oder bin ich verpflichtet, die monatlichen Summen auch weiterhin auf das Konto seiner Mutter zu überweisen ?

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben wie folgt beantworten:

Geschuldet wird der Unterhalt mit Volljährigkeit direkt an Ihr Kind. Anders als bei Minderjährigen, steht dem Volljährigen der Unterhalt selbst zu.

Damit erfolgt die Zahlung regelmäßig auf das Konto des Kindes, es sei denn, dieses bestimmt ausdrücklich, dass auf das Konto der Mutter gezahlt werden soll.

Ich hoffe, Ihre Frage umfassend und zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen


Stefan Steininger
Rechtsanwalt

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