Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
I.
Der Einsatz von 20,00 EUR ist für eine einfach gelagerte Frage gedacht. Sie wünschen eine Unterhaltsberechnung für einen volljährigen Sohn, die einen nicht unerheblichen Arbeitsaufwand verursacht.
Da die Einkünfte beider Elternteile bei volljährigen Kindern zugrundezulegen sind, müssen Ihre Einkünfte sowie die Einkünfte der Kindesmutter in Relation gesetzt werden.
Im Gegensatz zum Unterhalt für Minderjährige gibt es keinen sog. Betreuungsunterhalt, da ein Volljähriger keiner Betreuung mehr bedarf. Deshalb sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig.
Auch eine Schätzung dahingehend, was Sie an Kindesunterhalt „in etwa“ zu zahlen haben, ist ohne Berechnung nahezu unmöglich, zumal Ihr Sohn noch eine Ausbildungsvergütung erhält, die in der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen ist.
Rein überschlägig dürfte der Unterhaltsbetrag von 287,00 EUR, ohne daß ich hier eine Berechnung vorgenommen habe, deutlich zu niedrig angesetzt sein.
II.
Selbstverständlich bin ich gern bereit, Ihnen eine präzise Unterhaltsberechnung auf der Grundlage der entscheidungserheblichen Daten zu erstellen. Wenn Sie eine solche Unterhaltsberechnung wünschen, können Sie von der Möglichkeit der sog. „Direktanfrage“ Gebrauch machen oder mich per E-Mail kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
(Rechtsanwalt)
22. Juni 2009
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14:35
Antwort
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