Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Zunächst einmal müsste Ihr Kind Ihnen schon verbindlich mitteilen, was es genau nach dem Abi machen will, sofern es Unterhalt begehrt. Grundsätzlich sind Sie bis zum Ende einer ersten Ausbildung unterhaltspflichtig, ein Irrtum in der Ausbildungswahl ist "erlaubt."
In Ihrem Fall ist aber klar, dass das Kind erst einmal eine Auszeit nimmt. Die müssen Sie nicht finanzieren, da sie nicht der zielstrebigen Ausbildung dient. Für Juli hätten Sie keinen Unterhalt mehr zahlen müssen, sofern das Kind mit dem Ende der Abiprüfung nicht mehr in die Schule musste, wovon ich ausgehe.
Wenn Ihr Kind wieder zurück ist, müssen Sie dann ggf. wieder Unterhalt zahlen.
Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Draudt
Rechtsanwältin
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