Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Ich vermute, dass alle Kinder noch bei Ihnen wohnen.
Für ein volljähriges Kind im Haushalt eines Elternteils liegt der Höchstbedarf bei 844 €. Darauf sind das ganze Kindergeld, hier also 368 € und die eigenen Einkünfte, verringert um 90 € Ausbildungsmehrbedarf anzurechnen. Hier bleibt ein Betrag von 66 €, der zwischen den Eltern gequotelt werden muss. Wegen des deutlich höheren Einkommens hat der Vater hier geschätzt zwischen 50 und 60 € zu zahlen.
Der 17jährige hat einen Bedarf von 762 €. Nach Abzug des hälftigen Kindergeldes bleiben 578 €. Solange er nicht volljährig ist, wird die Hälfte des nach Abzug des Mehrbedarfs verfügbaren Einkommens angerechnet, also 210 €. Es bleiben 368 €, die der Vater zahlen müsste.
Allerdings kann der Vater ggf. geltend machen, dass die Lebenhaltungskosten in der Schweiz höher sind. Dann würden hier Abschläge von seinem Einkommen vorgenommen, die den Unterhalt reduzieren. Dass insbesondere für den 17jährigen gar kein Unterhalt mehr geschuldet wäre, halte ich aber auch bei einer Reduzierung der väterlichen Einkünfte für extrem unwahrscheinlich.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
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