Sehr geehrter Herr, sehr geehrte Dame,
auf Grundlage der geschilderten Details erlaube ich mir, Ihre Frage wie nachfolgend summarisch zu beantworten. Bitte beachten Sie, dass bedingungsgemäß eine Erstberatung geboten wird, die eine genaue und abschließende weiterführende Beratung nicht ersetzt und auch nicht ersetzen kann! Im Rahmen dieser Vorgabe beantworte ich Ihre Antwort nach bestem Wissen und Gewissen wie folgt:
Grundsätzlich hat ein Studierender einen Bedarf (bei eigener Wohnung) von 640 €. Vor diesem Hintergrund nehme ich an, dass der Bafögbescheid unter Zugrundelegung Ihrer Unterhaltszahlung zustande kam. Daher kann Ihre Zahlungsverpflichtung nicht einfach so entfallen. Allerdings wäre auch das Kindergeld voll gegen zu rechnen, da Sie alleine Unterhalt leisten müssen. Eine vollständige Beantwortung setzt aber näherer Angaben auch zu den Einkommensverhältnissen voraus.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Für eine weitere Vertretung schreiben Sie mich bitte ausschließlich über die untenstehende email an, ich rufe dann gerne zurück!
Hochachtungsvoll
Rechtsanwalt Hinrichs
rahinrichs@gmx.de
Vielen Dank, aber ihre Antwort macht mich nicht schlauer.Bei Zahlung von Unterhalt 277,-,Bafög-Bescheid 73,-, Bafög 304,- und Kindergeld 150,- komme ich auf 800,- ,dazu kommt noch dass wir beide im "Osten" wohnen. Offensichtlich ein Ganzteil mehr als einem Studenten zusteht. Zum Bafög-Antrag mußte ich unserer Lohnsteuerbescheinigung einreichen. Unter Bafög-Unterhalt steht im Internet, dass es zu einer Entlastung des Unterhaltspflichtigen kommen soll.
Frage: ist der Bafög Bescheid für mich bindent oder muß ich tatsächlich 350,- zahlen ?
Danke für Ihre Nachfrage. Irgendwie habe ich den Sachverhalt gestern zugegegebner Maßen merkwürdig interpretiert. Nochmal zur Klarstellung:
Bedarf im "Osten" ist 550 € (so z.B. OLG Leitlinien Naumburg). Davon ist hier bedarfsdeckend das Kindergeld in Höhe von 144 € abzuziehen. Bleiben 396 €. Davon abzuziehen wären Bafög in Höhe von 304 €. Bleiben 92 €. Die verbleibenden 73 € beziehen sich wohl darauf und wären im Zweifel zu begleichen. Eine abschließende Berechnung erfordert aber die genauen Bescheide und Unterlagen. Ich hoffe nunmehr, nicht alle Klarheit beseitigt zu haben!
Hochachtungsvoll