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Unterhalt und Bafög - habe ich zuviel gezahlt?

26. Februar 2007 16:54 |
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Familienrecht


Ich habe eine 20 jährigte Tochter welche im letzten Jahr ein Studium begonnen hat. Vom Studentenwerk habe ich die Bescheid erhalten, dass für sie 304 Euro Bafög bewilligt wurden, die Mutter braucht nichts zahlen, ich soll 73 Euro zahlen, der Bedarf wurde auf 377 Euro festgelegt.Vor diesem Bescheid zahlte ich 277 Euro Kindesunterhalt. Jetzt habe ich die Unterhaltszahlung von 277 Euro eingestellt und zahle statt der festgelegten 73E aus kulanz 100Euro. Die Kindesmutter will jetzt weiterhin die 277 Euro plus die festgelegten 73 Euro und mit dieser Forderung vor Gericht gehen. Da der Bafög-Bescheid rückwirkend zum Studienbeginn Sept.2006 war, soll ich auch noch die 73 Euro rückwirkend zahlen.
Wenn ich jetzt meine 350 Euro,150 Euro Kindergeld und 300 Euro Bafög nehme komme ich auf 800 Euro was meiner Tochter zustehen sollte.
Welche Summe muß ich tatsächlich zahlen?
Ist ihre Anspruch gerechtfertigt ?
Wie soll ich mich weiterhin verhalten ?
Wenn ich tatsächlich 73 zahlen muß, wie kann ich dann an die zuviel gezahlten ca. 1000 Euro( seit Sept. 2006 277 Euro statt 73 Euro)gelangen ?
Mit freundlichen Grüßen
R.

Sehr geehrter Herr, sehr geehrte Dame,
auf Grundlage der geschilderten Details erlaube ich mir, Ihre Frage wie nachfolgend summarisch zu beantworten. Bitte beachten Sie, dass bedingungsgemäß eine Erstberatung geboten wird, die eine genaue und abschließende weiterführende Beratung nicht ersetzt und auch nicht ersetzen kann! Im Rahmen dieser Vorgabe beantworte ich Ihre Antwort nach bestem Wissen und Gewissen wie folgt:

Grundsätzlich hat ein Studierender einen Bedarf (bei eigener Wohnung) von 640 €. Vor diesem Hintergrund nehme ich an, dass der Bafögbescheid unter Zugrundelegung Ihrer Unterhaltszahlung zustande kam. Daher kann Ihre Zahlungsverpflichtung nicht einfach so entfallen. Allerdings wäre auch das Kindergeld voll gegen zu rechnen, da Sie alleine Unterhalt leisten müssen. Eine vollständige Beantwortung setzt aber näherer Angaben auch zu den Einkommensverhältnissen voraus.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Für eine weitere Vertretung schreiben Sie mich bitte ausschließlich über die untenstehende email an, ich rufe dann gerne zurück!


Hochachtungsvoll


Rechtsanwalt Hinrichs
rahinrichs@gmx.de

Rückfrage vom Fragesteller 26. Februar 2007 | 19:31

Vielen Dank, aber ihre Antwort macht mich nicht schlauer.Bei Zahlung von Unterhalt 277,-,Bafög-Bescheid 73,-, Bafög 304,- und Kindergeld 150,- komme ich auf 800,- ,dazu kommt noch dass wir beide im "Osten" wohnen. Offensichtlich ein Ganzteil mehr als einem Studenten zusteht. Zum Bafög-Antrag mußte ich unserer Lohnsteuerbescheinigung einreichen. Unter Bafög-Unterhalt steht im Internet, dass es zu einer Entlastung des Unterhaltspflichtigen kommen soll.
Frage: ist der Bafög Bescheid für mich bindent oder muß ich tatsächlich 350,- zahlen ?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 27. Februar 2007 | 11:23

Danke für Ihre Nachfrage. Irgendwie habe ich den Sachverhalt gestern zugegegebner Maßen merkwürdig interpretiert. Nochmal zur Klarstellung:

Bedarf im "Osten" ist 550 € (so z.B. OLG Leitlinien Naumburg). Davon ist hier bedarfsdeckend das Kindergeld in Höhe von 144 € abzuziehen. Bleiben 396 €. Davon abzuziehen wären Bafög in Höhe von 304 €. Bleiben 92 €. Die verbleibenden 73 € beziehen sich wohl darauf und wären im Zweifel zu begleichen. Eine abschließende Berechnung erfordert aber die genauen Bescheide und Unterlagen. Ich hoffe nunmehr, nicht alle Klarheit beseitigt zu haben!

Hochachtungsvoll

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