Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Mann (wohnen in Mecklenburg Vorpommern) zahlt für seinen Sohn, der in Niedersachsen bei seiner Mutter lebt (die nicht arbeiten geht wegen weiterer Kinder, die nicht von meinem Mann sind) regelmäßig Unterhalt. Nun beginnt der Sohn eine Ausbildung und bekommt auch Lehrlingsgeld.
1. Frage: Wieviel Unterhalt muß mein Mann jetzt zahlen, da der Sohn 17 ist und wieviel Unterhalt wenn der Sohn im Dezember 18 Jahre wird?
2. Frage: Wie wird das richtig berechnet?
Netto meines Mannes: 1052,79
Netto seines Sohnes: 437,75
Kindergeld bekommt die Mutter
Für ihre Hilfe möchte ich mich recht herzlich bedanken.
bei einem Einkommen von unter 1300,00 EUR muß ihr Mann 291 EUR an Unterhalt zahlen. Das Gehalt des Sohnes wird aber angerechnet und zwar:
437,75 EUR - 90 EUR = 347,75 EUR. Und dieser Betrag wird durch zwei geteilt, also 173,88 EUR. Dies ist der Betrag der anerkannt wird.
Damit muß Ihr Mann 291 EUR - 173,88 EUR = 117,12 EUR zahlen.
Ist das Kind volljährig, dann muß sich auch die Mutter an dem Unterhalt beteiligen. Dazu muß man das Einkommen der Mutter kennen. Leider haben Sie diese nicht angegeben. Daher können wir Ihnen den Unterhaltsbetrag ab Volljährigkeit nicht nennen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Klaus Wille
Rückfrage vom Fragesteller4. August 2006 | 05:35
sehr geehrter Herr Wille,
die Mutter des Sohnes geht nicht arbeiten (wegen den Kindern) und bekommt auch kein Geld, weil Ihr Mann zu viel verdient.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt4. August 2006 | 10:06
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei Volljährigkeit des Kindes wird er o.g. Betrag (347,75 EUR) vollständig auf den Unterhalt angerechnet.
Ohne genaue Kenntnis der genauen Situation kann man natürlich nicht sage, ob überhaupt noch Unterhalt gezahlt werden muß. Es spricht aber einiges dafür.