Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Unterhalt für 20 Jahre alte Tochter - Fass ohne Boden?

| 19. Januar 2005 13:11 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Christian Kah

Hallo Anwälte,
ich habe eine 20 Jährige Tochter, die mit ihrem Freund (Azubi) zusammenlebt und diesen Sommer ihr Fachabitur ablegen wird.

Sie bekommt seit September 2004 monatlich etwa 480 EUR SchülerBafög. Ich überweise ihr das volle Kindergeld aufgerundet 155 EUR/monatlich

Dazu bekommt sie nicht offiziell 150 EUR + Fahrgeld von meinen Eltern und bis Aug 2005 monatl. 150 EUR von meinem Ex-Ehemann (nicht Kindsvater). Meine Eltern + mein Ex raten mir heftig davon ab deren Unterhaltsanteile offiziell anzugeben, da dann das Bafög zurückgezahlt werden müsste.

Nun hat sie angeblich vom Bafög Amt gehört, dass ich auch noch verpflichtet bin ihr Unterhalt zu zahlen. Ich war seit Oktober 2004 Arbeitslos, werde allerdings ab Feb. wieder arbeiten und etwa 1500 EUR netto verdienen.

Ab dem Zeitpunkt will sie mich auf Unterhalt verpflichten, notwendigerweise verklagen.

Wie soll ich mich verhalten/wehren? Ist es nötig in dem Fall einen Fachanwalt hinzuzuziehen? Ich verfüge zur Zeit über keinerlei Ersparnisse. Suche Beratung im PLZ Bereich 60 bzw. 63

Vielen Dank im voraus

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Soweit die Tochter in einem eigenen Haushalt lebt und sich in der Ausbildung befindet, sind Sie zunächst dem Grunde nach verpflichtet Unterhalt zu zahlen.

Die Höhe richtet sich dabei nach der Düsseldorfer Tabelle.
Danach hat Ihre Tochter einen monatlichen Bedarf i.H.v. 600,- Euro.
Da Sie Ihr das monatliche Kindergeld überweisen und Sie monatlich 480,- Euro Bafög erhalt, ist Ihr Bedarf bereits gedeckt.
Allerdings könnte das Bafög wegfallen, wenn Sie die tatsächlichen "Einkünfte" Ihrer Tochter offenlegen.
Dann könnte eine Unterhaltspflicht Ihrerseits entstehen. Ihr Selbstbehalt würde dabei 1000,- Euro betragen. Eigene Einkünfte, welche Ihre Tochter dann gegebenfalls erzielt wären vom monatlichen Unterhaltsbetrag abzuziehen.

Im Fall einer Klageerhebung Ihrer Tochter vor dem Familiengericht müssten Sie einen Anwalt beauftragen, da in solchen Fällen Anwaltszwang herrscht.

Es empfiehlt sich auch einen entsprechendenfachanwalt einzuschalten. Bei der Suche eines Spezialisten kann Ihnen die örtliche Rechtsanwaltskammer behilflich sein.

Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Christian Kah
Rechtsanwalt
www.net-rechtsanwalt.de

Bewertung des Fragestellers |

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Bin sehr zufrieden mit der Antwort. Das gibt mir mehr Standfestigkeit und Sicherheit für die Auseinandersetzung. Vielen Dank!

"