Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragensteller,
Ihre Online-Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen summarisch wie folgt beantworten:
Berücksichtigt man die Schulden und den Arbeitsweg und ein Einkommen beim anderen Elternteil von € 1600,00 ergibt sich (unter Anrechnung des Kindergeldes) ein Unterhaltsanspruch von monatlich rund € 109,00.
Hierauf haften Sie gem. Ihrem Anteil in dieser Konstellation mit rund 14%, mithin € 16,00.
Beachten Sie bitte, dass bei der Unterhaltsberechnung viele Faktoren zu berücksichtigen sind, was hier gar nicht möglich ist. Suchen Sie unbedingt einen Kollegen vor Ort auf.
Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
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