Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Ein Volljähriger mit eigenem Haushalt hat einen festen Bedarf von 670 €, auf den das Kindergeld angerechnet wird. Bis Ende 2015 werden nur 184 €, ab Januar das volle Kindergeld angerechnet. Damit ergibt sich für Dezember ein ungedeckter Bedarf von 486 €, ab Januar (wenn sich die Düsseldorfer Tabelle nicht ändert) von 482 €.
Dieser Betrag wird zwischen den Eltern im Verhältnis ihrer Leistungsfähigkeit aufgeteilt, wobei ein Freibetrag von 1.300 € besteht.
Beim Vater sind die Fahrtkosten und die Zusatzversicherung, nicht aber die KFZ-Haftpflichtversicherung absetzbar. Er fährt damit besser, wenn er als berufsbedingte Aufwendungen die 5 % geltend macht. Dann verringert sich sein Einkommen auf 1.722,25 € und liegt 422,25 € über dem Selbstbehalt.
Die Mutter kann ebenfalls 5 % berufsbedingte Aufwendungen abziehen und liegt dann mit 1.363,65 um 63,65 € über dem Selbstbehalt.
Der Vater muss vom ungedeckten Bedarf damit 86,9% übernehmen; das sind bis Dezember 422,33 € und ab Januar (bei unveränderten Werten) 418,86 €. Die Mutter hat jeweils den Rest zu übernehmen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-