Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Offenbar hat die Polizei genügend Beweise gesammelt, da es sonst nicht eine Entziehung der Fahrerlaubnis gäbe. Gerade aufgrund des komplexen Sachverhalts ist es dringend angezeigt Akteneinsicht zu nehmen, um die Vorwürfe entsprechend einordnen zu können. Ferner muss ich Ihnen leider mitteilen, dass Sie sich erkennunsgdienstlichen Maßnahmen nicht mit Erfolg wiedersetzen können. Sie müssen diesen Folge leisten aufgrund der Verdachtsmomente. Ferner können die Behörden über die Meldeakten durchaus eine identifikation betreiben und erfahrungsgemäß ist eine aktive Verteidigung deutlich sinnvoller. Wenn Sie einen Anwalt beauftragen, kann dies auch nicht zu Irem Nachteil ausgelegt werden, da dies ein Grundrecht darstellt.
Der Beschluss wird ordentlich zugestellt, sodass es Ihnen auch im Ergebnis nicht gelingen wird, diesen zurückgehen zu lassen. Ich rate dringend sich vertreten zu lassen. Der unverteidigte Beschuldigte erlebt selten ein gutes Ende. Zumal ein Strafbefehl ergehen wird und Sie damit vollendenten Tatsachen entgegenblicken. Die Kosten variieren je nach Aufwand. Aber das Ermittlungsverfahren wird in etwa bei 500-600 € Kosten liegen. Angesichts der erheblichen Folgen für Sie (auch angesichts der Vorgeschichte) kann ich nur dringend anraten, diese Kosten hinzunehmen und sich zur Wehr zu setzen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 12.03.2019 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Sehr geehrter Herr Hellmann,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Sehen SIe denn eine Möglichkeit, aufgrund der versehentlichen Einnahme der Schlaftabletten auf Schuldunfähigkeit zu plädieren?
Man kann bei Trunkenheit ja auch schuldunfähig eingestuft werden, wird dann aber wegen vorsätzlichem Vollrausch bestraft und das ändert dann wohl im Endergebnis auch nichts.
Aber durch die versehentliche Einnahme der Schlaftabletten kann man doch keinen Vorsatz mehr unterstellen und wäre dann ein Freispruch wegen Schuldunfähigkeit denkbar?
Und was meinen SIe mit "Ferner können die Behörden über die Meldeakten durchaus eine identifikation betreiben"?
Dass man mich evtl. über das veraltete Foto in den Meldeakten über die Zeugen identifizieren kann oder dass man meinen derzeitigen Wohnort ermittlen kann? Denn wenn ich in der BRD nicht gemeldet bin, kann man doch nicht aus den Meldeakten meinen Wohnort identifizieren, oder doch?
Ich wurde zwar hier zur Blutprobe aus dem Haus geholt, könnte zu dem Zeitpunkt ja aber auch hier nur aus Kroatien zu Besuch gewesen sein, da ich ja hier nicht gemeldet bin. Oder anders gefragt, könnte man vor diesem Hintergrund hier auch einen Durchsuchungsbefehl zur evtl. Auffindung meiner Person erwirken?
Und hätte der Beschluss zur vorläufigen Entziehung auch Rechtskraft während eines Beschwerdeverfahrens?
Und würde die Tatsache, dass ich seit dem ersten Vorfall aus dem Jahre 2000, keinen einzigen Punkt in Flensburg kassiert habe, sich irgendwie positiv auswirken können?
Nochmals vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Guten Morgen!
Ich habe noch einen Termin und melde mich hier in Kürze abschließend. DAnke für Ihre Geduld!
mfg Hellmann
Guten Tag,
ich danke zunächst für Ihre Geduld.
Eine Schuldunfähigkeit kommt nicht in Betracht, da ein Versehen kein Entschuldigungsgrund darstellt. Ferner kann eine Trunkenheitsfahrt auch fahrlässig begangen werden. Allerdings wäre dies sicherlich für das Strafmaß und die Dauer der Entziehung der Fahrerlaubnis vin Bedeutung.
Das Foto kann zur Identifikation herangezogen werden. Inwiefern das Foto dafür genügt, kann von hier nicht beurteilt werden. Nach Akteneinsicht jedoch könnte man durchaus damit "arbeiten".
Man wird natürlich ermitteln wo Sie wohnhaft sind und ein "Verstecken" ist da wenig hilfreich. Es würde nur sehr unschöne Ermittlungen (gf. in der Nachbarschaft) nach sich ziehen und letztlich ist auch eine Fahndung möglich. Ein Durchsuchungsbeschluss wäre insoweit natürlich tatsächlich auch denkbar.
Die Entziehung wwirkt sofort und selbst ein Rechtsbehalf hat keine aufschiebende Wirkung. Allerdings ist einer Beschwerde noch vor dem Termin abzuhelfen bzw. sie zu entscheiden.
Die fehlenden Punkte spielen leider keine Rolle im Ergebnis. Tut mir leid.
mfg Hellmann, RA