für das Jahr 2019 wurden getätigte monatliche USt-Voranmeldungen durch das Finanzamt erst in 2020 eingezogen (lt. Kontoauszug 01/2020). Ist nun dieser in 2020 geleistete "Verlust" noch in 2019 oder erst in 2020 in der Steuererklärung anzugeben?
ich nehme einfach mal an, Sie sind ein Überschussrechner nach § 4 Abs. III EStG und bilanzieren nicht. Danach richtet sich der Abzug der Werbungskosten nach dem Zeitpunkt der tatsächlichen Bezahlung. Das nennt man das Zufluss- und Abflussprinzip und ist in § 11 I, II EStG geregelt.
Also: Es wird dann berücksichtigt, wenn es tatsächlich bezahlt worden ist, § 11 II EStG.