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Steuererklärung § 24/ 34 EStG Fünftelregelung

16. Oktober 2017 14:42 |
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Steuerrecht


Beantwortet von


17:34

Guten Tag,
im vergangenem Jahr habe ich nach längerer Krankheit mein Beschäftigungsverhältnis mit einer Vereinbarung beendet und bin in den vorgezogenen Ruhestand getreten. In der Vereinbarung wird ausdrücklich auf die "Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes entsprechend §§ 9 , 10 KSchG in Verbindung mit §§ 24 , 34 EStG eine Abfindung in Höhe von x € brutto." Hier für wurde im Lohnsteuerabzugsverfahren x € gezahlt.
Meine Frage ist jetzt: Trage ich 1/5 der Brutto Abfindung zuzüglich der Steuer&Soli in der Steuererklärung ein?
Im Jahr 2017 hatte ich Gehälter, Ersatzleistungen (Krankengeld), Sozialversicherungsrente) und Betriebsrenten. Meine Einkünfte waren insgesamt nur 45% meines bisherigen Jahresgehalts und nur 70% der Brutto Abfindung.
Vielen Dank, Ihre Rita H.

16. Oktober 2017 | 15:42

Antwort

von


(553)
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die benannte "Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes" ist in dem Steuerformular Anlage N 2016 in den Zeilen 17 bis 19 einzutragen.

In Zeile 17 ist der erhaltene Gesamtbetrag einzustellen und in den Zeilen 18 bis 19 die entsprechende Aufschlüsselung der hierauf bereits durch den Arbeitgeber abgeführten Steuern.

Gleichlaufend sollten Sie mit der Steuerklärung ein Anschreiben an das Finanzamt erstellen und den Vorgang schriftlich dem Finanzamt zu den Akten reichen (wie im Sachverhalt erklärt). Ebenso ist ein hiermit verbundener Antrag auf Anwendung der Fünftelregelung angezeigt.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Traub
-Rechtsanwalt-


Rückfrage vom Fragesteller 16. Oktober 2017 | 17:20

Danke für die fixe Antwort.
Sind Sie sicher, das es die Zeilen 17 bis 19 sind? Ich dachte in Zeile 10 ein Fünftel des Elstar Formulars.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 16. Oktober 2017 | 17:34

Sehr geehrte(r) Fragensteller(in),

ich habe das Dokument gerade nochmals aufgerufen.

Zeilen 17-19 sind meines Erachtens korrekt (Anlage N).

Das Feld lautet "Entschädigungen (bitte Vertragsunterlagen nachreichen), Arbeitslohn für mehrere Jahre". Dort ist die Abfindung einzutragen. In den nachfolgenden Zeilen die entsprechende Steueraufschlüsselung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Traub
-Rechtsanwalt-

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