Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Da Sie die gemeinsame Eigentumswohnung nicht mehr bewohnen, müssen Sie diese auch nicht als (Zweit-)Wohnsitz angeben. In Ihrem Fall dürfte auch keine Zweitwohnungssteuer anfallen.
Familienrechtlich hat die Ummeldung keine Relevanz. Es kommt nur auf die tatsächlichen Gegebenheiten an. Insofern sollten Sie sicherheitshalber zur Klarstellung eine schriftliche Trennungsvereinbarung mit Ihrer Frau schließen, damit klargestellt wird, aus welchen Gründen Ihr Auszug erfolgt und daß dieser in beiderseitigem Einvernehmen geschieht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Vasel, Rechtsanwalt
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