Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
herzlichen Dank für Ihre Online-Anfrage. Ich hoffe, zu einer schnellen Klärung Ihres Falles beitragen zu können. Zur Lösung:
Grds. ist es angemessen und auch üblich, dass dem Kindesvater ein Feiertag, also gleich ob Karfreitag oder Ostersonntag, zusteht. Im Rahmen des Kooperationsprinzips in Sorgerechtssachen kann und muss der Vater angesichts des geschilderten Sachverhalts eine einvernehmliche Lösung suchen, dies ist ihm auch zumutbar. Andernfalls muss er eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen. Darüber hinaus sehe ich in Ihrem Fall keine Handhabe für den Kindesvater, Ihre Reise zu verhindern. Angesichts des Einsatzes kann ich eine Urteilsrecherche zu einem vergleichbaren Fall leider nicht anbieten. Danke für Ihr Verständnis.
Für Rückfragen stehe ich natürlich im Rahmen der kostenlosen Nachfragemöglichkeit gerne zur Verfügung. Ist eine weitere, dringend zu empfehlende Vertretung gewünscht, kontaktieren Sie mich einfach über die untenstehende E-Mail!
Mit freundlichen Grüßen
RA Hellmann
Burgwedel 2007
mail(at)<image> </image>anwaltskanzlei-hellmann.de
Die vorstehende summarische Lösung ist beschränkt durch die von Ihnen gegebenen Informationen. Gerade geringfügige Modifikationen des Sachverhalts können völlig abweichende rechtliche Ergebnisse bedingen! Außerdem wird, wie die Plattform-Bedingungen es vorsehen, nur ein erster Überblick geboten. Außerdem ist der Umfang der Antwort auch abhängig von der Höhe des gebotenen Honorars. Daher kann diese Beratung das umfassende, verbindliche und abschließende Beratungsgespräch durch den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens keineswegs ersetzen. Bitte beachten Sie dies!
Sehr geehrter Herr RA Hellmann,
erstmal vielen Dank für Ihre Antwort.
Wie erwarten gibt sich der Vater mit Karfreitag nicht zufrieden. Er hat schon gesagt, dass er Klage einreichen wird. Dadurch das er sich in den letzten Wochen vermehrt gekümmert hat und ihr alles erlaubt, hängt die Kleine mitlerweile auch an ihm, was ja auch ok ist.
Wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt, welche Chancen hat er dann? Bzw. wenn die Kleine gefragt wird und sie sagt, dass sie ihn Ostern sehen möchte (weil sie das mit dem Urlaub-Center Park- noch nicht richtig beurteilen kann) welche Chancen hat er dann?
Danke für Ihre Nachfrage,die ich gerne beantworten möchte. Es wird eine Kindeswohl-Entscheidung getroffen. Dabei werden alle Aspekte Ihrer Situation einbezogen. Es wird aber auch das Kooperationsprinzip, das dem Kindeswohl zu dienen hat, berücksichtigt. Vor dem Hintergrund, dass kein Anspruch auf einen bestimmten Tag besteht, der Karfreitag den Interessen des Vater-Kind-Beziehung hinlänglich Rechnung trägt, würde ich einem Rechtsstreit mit Gelassenheit entgegensehen.
Hochachtungsvoll