sehr geehrte Ratsuchende,
Sie MÜSSEN es zwar nicht zulassen, müssen aber damit rechnen, dass bei Weigerung dann eine gerichtliche Entscheidung zu Ihren Ungunsten getroffen wird.
Hier KÖNNEN Sie Ihr Einverständnis zu der Reise verweigern und es läge dann beim Kindesvater, diese gerichtliche Entscheidung herbeizuführen.
Wie diese Entscheidung ausgeht, ist so nicht konkret vorherzusagen. Das Gericht wird allein aus der Sicht des Kindeswohles entscheiden, wobei es durchaus nicht unüblich ist, ein Kind auch in diesem Alter mit auf eine Fernreise zu nehmen; eine Altersvorgabe gibt es so nicht.
Nur dann, wenn hinsichtlich des Reisezieles und ggfs. der Reisezeit mit einer Gefährdung des Kindeswohles zu rechnen ist (z.B. Reise in ein Krisengebiet, lange Flugreise mit Gesundheitsgefährdung), wird das Gericht dem Antrag des Vaters ablehnen.
Hier sollten Sie auch bedenken, dass Ihr Sohn eventuell neue Eindrücke durch die Reise erfahren kann, die ihm sonst verwehrt sind. Besteht also keine konkrete Gefährdung, würde ich mir an Ihrer Stelle überlegen, ob Sie die Reise nicht doch zulassen sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia Tru-Bohle
12. November 2007
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12:46
Antwort
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