Verleumdung, üble Nachrede oder Beleidigung
| 20. September 2017 13:47
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Beantwortet von
in unter 2 Stunden
Herr P. hat mich bei meinen (bisherigen) Freunden schlecht gemacht (seit 2014), ich habe schon diese Freunde verlohren und lässt sich neue Vorschriften einfallen obwohl er nicht der Arbeitgeber von seiner Firma ist.
Ich wollte ihn mal spürren Lassen, wie es ist. Jemanden schlecht zu machen. Deshalb habe ich in bei einen Freundschafts Verein, wo er als Beirat tätig ist.
Dabei habe ich folgendes Geschrieben:
"Herr P. ist ein ganz schlimmer Finger, sein Sie bloß Vorsichtig mit ihm. Ich habe das am eigenen Leib gespürrt. Dieser Herr redet im Hintergrund schlecht über die Leute, wahrscheinlich auch über Sie. Dann habe ich gehört, von einigen Personen, das er sich gerne als Vorgestzter Aufspielt. Man kann nur ihnen allen einen Abstand zu ihm empfählen. Ich weis nicht ob er der richtige dafür ist, für so ein Amt.
Ich tat diese Mail von einer von mir erfundenen Mailadresse.
Sein Arbeitgeber und er, hat dieses nun herrausgefunden. Sein Arbeitgeber hat mich darfauf angerufen, wo bei ich und der Arbeitgeber von ihm zu folgenden schluss kammen.
Ich habe von meiner Seits, eine Unterlassungserklärung Unterschrieben, die so Punkte regelt, da ich mit seinen Arbeitgeber und mit einen weiteren Kollegen vom ihm Befreundet bin. Will ich noch folgenden Punkt vorschlagen.
Da wir allen in Bayern zu Hause sind, wäre ein Runder Tisch sinnvoll, um sich alle Partein aus zu sprechen.
Ferner räume ich die schuld hier für ein.
Was für eine Strafe erwartet mich
Trifft nicht Ihr Problem?
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Bewertung des Fragestellers
20. September 2017 | 15:24
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