Sehr geehrter Ratsuchender,
ich bedanke mich für die eingestellte Frage, welche ich Ihnen gerne wie folgt beantworten möchte:
Zunächst einmal wäre es zu prüfen, ob Sie einen Ehevertrag haben. Sofern Sie hier entsprechende Regelung getroffen haben sollten, wäre diese vorrangig.
Im übrigen gilt bzgl. des Miteigentums an dem Grundstück folgendes: Grundsätzlich können Sie Ihren Anteil weiterveräußern, ohne dass es der Zustimmung Ihres Ehepartners bedarf. Sofern Sie das ganze Grundstück veräußern wollen, können Sie dies nur gemeinsam tun. Natürlich können Sie Ihren Anteil auch an Ihren Partner übertragen. Bzgl. Ihres Anteils an dem Grundstück sind mir die Details nicht bekannt. Bzgl. der neuen Freundin Ihres Partners müssten Sie insofern fernab von gesetzlichen Vorschriften, wonach jeder zunächst einmal mit seinem Eigentum verfahren kann, wie es ihm beliebt, versuchen eine einvernehmliche Regelung zu finden. Vielleicht könnten Sie ihm den Erwerb Ihres Anteils anbieten.
Sollten Sie sich für einen Verkauf entscheiden, so sollten Sie (ggf. über Ihren Anwalt) versuchen, eine entsprechende Kanzlei in Kroatien zu suchen, die den Verkauf für Sie abwickelt. Im übrigen ist Ihnen bis zu einem Verkauf selbstverständlich der Schlüssel zur Verfügung zu stellen. Dies hat Ihr Anwalt ja aber auch schon in die Wege geleitet.
Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Bei Nachfragen stehe ich natürlich zur Verfügung!
Mit freundlichen Grüßen
RA Jeremias Mameghani
Rechtsanwälte Vogt
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel. 0211/133981
Fax. 0211/324021
Antwort
vonRechtsanwalt Jeremias Mameghani
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Sehr geehrter Herr Mameghani
leider haben Sie die wichtigsten Fragen nicht beantwortet: Einen Ehevertrag gibt es nicht. Und auch habe ich schon geschrieben, dass ich 70.000 EUR geboten bekommen habe, womit ich nicht einverstanden bin. Die Informationen sind mir bekannt, dass ich meine Hälfte verkaufen kann. Aber wie sie sicher aus der Praxis wissen, ist das eher unmöglich. Im Grunde geht es mir darum, ob ich überhaupt eine Handhabe gegen ihn habe, wenn er nicht verkaufen will. Daher hier noch mal die Fragen:
Muss ich zulassen, dass er seine Freundin dort einquartiert?
Welche Möglichkeiten habe ich aktiv das Haus von hier (Deutschland) zu verkaufen?
Kann ich jemanden bevollmächtigen das Haus für mich zu verkaufen (z.B. mein Sohn)?
Kann ich einer Person auch gegen seinen Willen in dem Haus mit Vollmacht einquartieren (z.B. meinen Sohn; er tut es ja mit seiner Freundin auch)?
Wie kann ich dort Zwangsvollstrecken lassen?
Ich glaube, das mein Anwalt etwas überfordert ist, daher suche ich auch Rat, wie ich jemanden finde, der sich evtl. besser auskennt.
Mfg
Sehr geehrter Ratsuchender,
generell haben Sie natürlich die Möglichkeit, sich bei dem Verkauf des Hauses von jemandem Vertreten zu lassen. Es handelt sich hierbei nämlich gerade nicht um ein sog. "höchstpersönliches Rechtsgeschäft". Allerdings vermag ich nicht zu beurteilen, ob Sie ggf. vor einem Notar in Kroatien dann doch persönlich erscheinen müssten. Dementsprechend galt auch meine Empfehlung, sich mit einem Anwalt vor Ort in Verbindung zu setzen, um diese Fragen zu klären.
Darüber hinaus werden Sie ohne Mitwirkung Ihres Ehepartners das Haus nicht alleine verkaufen können. Einen Anspruch, ihn hierzu zu zwingen, haben Sie leider nicht. Im übigen können Sie als Miteigentümer natürlich auch mit dem Haus (in Einschränkungen) nach Belieben verfahren. Ihren Sohn können Sie natürlich dort einquartieren (es ging leider aus der 1. Frage bei Ihnen nicht genau hervor, dass diese hierauf abzielte). Allerdings sollten Sie sich gut überlegen, ob Sie Ihren Sohn als "Spielball" in dieser Angelegenheit benutzen wollen. Erfahrungsgemäß dürfte dies die Situation nicht unbedingt erleichtern!
Bzgl. der Zwangsvollstreckung sollten Sie sich ebenfalls mit einem Anwalt vor Ort in Verbindung setzen. Er dürfte hiermiet eher betraut sein als ein hiesiger Anwalt.
Bei weiteren Nachfragen stehe ich Ihnen gerne per Mail zur Verfügung!
Mit freundlichen Grüßen
RA Jeremias Mameghani