Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragensteller,
Ihre Online-Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen summarisch unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:
1. Hier gibt es keinen generellen rat. Wie Sie selbst erkannt haben, hat das eine wie das andere Vorgehen Vor- und Nachteile. Letztendlich ist das eine Frage des eigenen Geschmacks und auch des Umgangs mit dem Chef.
2. Bei rechtswidrigem Druck ist der Betriebsrat sicherlich eine geeignete Anlaufstelle.
3. Ihre Frau hat Anspruch auf den Arbeitsplatz, der Ihr vertraglich zusteht. Wenn dieser nicht in Teilzeit zu bewerkstelligen ist, kann deshalb der Teilzeitantrag abgelehnt werden.
4. Ob beide Tätigkeiten gleichwertig sind, kann ohne Detailprüfung nicht abschließend bewertet werden. Ich habe hieran jedoch Zweifel.
5. In der Elternzeit dürften der Teilzeit keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen, wohingegen bei einem Anspruch nach TzBfG keine (einfachen) betrieblichen Gründe dem Teilzeitbegehren zuwider laufen dürfen.
Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
www.anwalt-for-you.de
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