Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich möchte nun einfach meinen Einspruch zurückziehen. Ist das möglich?
Das ist ohne weiteres und auch ohne Begründung möglich. Schreiben Sie einfach „ich ziehe meinen Einspruch zurück". Sie können auch eine Begründung schreiben „da ich keine Fotos habe und seit einiger Zeit und insbesondere wegen der Ablehnung der Anerkennung als Arbeitszimmer wird das Zimmer nicht als Arbeitszimmer genutzt".
Sie können allerdings auch ohne Fotos zu schicken, probieren, Ihren Einspruch zum Erfolg zu bringen. Schicken Sie einfach den Grundriss und die Aussage eines Zeugen, der die Nutzung als Arbeitszimmer bestätigen kann (s. B. im Zimmer befand sich ein Bücherschrank….; das Zimmer war ausschließlich für … genutzt". Dabei stellen Sie aber in einem Begleitschreiben klar, dass das FA Ihnen unbedingt die Möglichkeit gibt, sich noch mal zu äußern, wenn das Bestätigungsschreiben (und Grundriss) nicht ausreichen würden. Dann würden Sie den Einspruch evtl. zurücknehmen. Dadurch stellen Sie sicher, dass Ihr Einspruch zurückgewiesen wird und Sie die Kosten tragen.
Falls Sie Einspruch zurücknehmen, entstehen keine Kosten im Einspruchsverfahren.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Danke für Ihre Antwort.
In meinem Einspruchsschreiben (verfasst am Samstag 13.08.) habe ich angegeben, dass ich das Schlafzimmer aktuell noch als Arbeitszimmer nutze. Am Sonntag, 14.08. habe ich dann meine Wohnung umgeräumt. Aus Arbeitszimmer wurde wieder Schafzimmer. Das Einspruchsschreiben ging am Montag, 15.08. ans Finanzamt. Es handelt sich um die Steuererklärung von 2016.
Ich bin mir nicht sicher ob ich sie richtig verstanden habe... Kann ich trotz dieser zeitlichen Abfolge und dem Umräumen der Wohnung den Einspruch widerrufen?
Vielen Dank
Sehr geehrte Fragestellerin,
Sie können auch bei dieser zeitlichen Abfolge Ihren Einspruch zurücknehmen (widerrufen). Sie können auch mit der schriftlichen Zeugenaussage versuchen. Die Abfolge ist zwar "ungewöhnlich" aber wenn Sie das Arbeitszimmer hatten, dann haben Sie auch einen Anspruch auf die Absetzung der Kosten dafür.
Freundliche Grüße
Zelinskij