Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Steuerpflicht beim Arbeit im Ausland

29. November 2010 19:30 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Steuerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,

Wenn ich in Dubai arbeiten werde, muss ich Steuer hier in Deutschland bezahlen?, ich glaube schon.
Ich bin zwar Englander mit ein Englischen paß, bin aber verheiratet mit eine Frau aus Deutschland mit 2 kinder dazu, leben mit festen wohnsitz in Deutschland seit über 14 jahren.
Wenn ich für meine eigenen Firma in Dubai arbeiten werde( in Dubai) muss ich denn meine Einkomm ( was immer das sein wird) hier deklarieren und darauf steuer bezahlen?.
Wenn ja, ist es denn zu dem gleichen Steuer regeln wie hier in Deutschland?

grüß

Robertgreen

29. November 2010 | 20:39

Antwort

von


(1624)
Hochwaldstraße 16
61231 Bad Nauheim
Tel: 06032/5074509
Web: https://www.rechtsanwalt-schroeter.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:

Nach § 1 EStG sind Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, wenn Sie in Deutschland einen Wohnsitz unterhalten oder einen dauerhaften Aufenthalt haben.

Werden Sie in Dubai (VAE) tätig unterliegen Sie mit Ihrem Einkommen aus selbständiger Tätigkeit der dortigen Steuerpflicht. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung dieser Einkünfte greift hier das Doppelbesteuerungsankommen, so dass diese Einkünfte wenn Sie in demn VAE bereits besteuert wurden in Deutschland nicht ein zweites Mal versteuert werden müssen. Allerdings werden die Einnahmen in VAE bei dem sog. Progressionsvorbehalt berücksichtigt.

D.h. DIe Besteuerung Ihres in Deutschland erzielten Einkommens richtet sich dann nach dem Steuersatz der für alle Einkünfte, auch die in den VAE geltend würde.

Insoweit empfehle ich bereits im Vorfeld einen Kollegen zu Rate zu ziehen, um eine angemessene steuerliche Gestaltung zu finden.

Ich hoffe ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen.

Mit besten Grüßen


Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA

ANTWORT VON

(1624)

Hochwaldstraße 16
61231 Bad Nauheim
Tel: 06032/5074509
Web: https://www.rechtsanwalt-schroeter.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Vertragsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER