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Steuerhinterziehung

25. Juli 2007 11:48 |
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Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Maik Elster

Ich würde gerne wissen mit welcher Strafe man rechnen muß wenn man eine Anzeige wegen Heizöl fahrens von 2 Traktoren und ein Auto rechnen muß ! Und das wurde über Jahre gemacht (Ca 8 Jahre)

Sehr geehrter Fragesteller,

aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Steuerhinterziehung (§ 370 AO ) wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

In besonders schweren Fällen beträgt die Freiheitsstrafe 6 Monate bis zu 10 Jahren. Eine Geldstrafe ist in einem solchen Fall nicht vorgesehen. Ein solcher besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter aus grobem Eigennutz in großem Ausmaß Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.

Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 10 Jahren wird gewerbsmäßige Steuerhinterziehung (§ 370a AO ) geahndet.

Für eine konkrete Einordnung des von Ihnen beschriebenen Sachverhaltes genügen die gemachten Angaben leider nicht. Insbesondere ist die Strafzumessung von einer Reihe anderer Faktoren, wie z.B. unter Umständen vorliegende Vorstrafen, persönliche Verhältnisse, Umstände der Tatbegehung und Ausmaß des verursachten Steuerausfall (nicht abschließende Aufzählung) abhängig.

Es wäre ratsam, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, der folgende Probleme nach eingehender Sachverhaltsaufklärung erörtern könnte:
1. Liegt eine gewerbsmäßige Steuerhinterziehung oder ein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung vor?
2. Kommt eine Straffreiheit bei Selbstanzeige (§ 371 AO ) in Betracht?
3. Welche Steuernachforderungen sind zu erwarten?

Die Kontaktierung eines Rechtsanwalts erscheint insbesondere vor dem Hintergrund ratsam, dass die Gerichte bei Straftaten wie Steuerhinterziehung relativ streng sind.

Ich hoffe, meine Antwort hilft Ihnen weiter.

Abschließen erlaube ich mir, Sie darauf hinzuweisen, dass diese Antwort lediglich eine erste rechtliche Einschätzung darstellt und keinesfalls eine umfassende rechtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt ersetzen kann.

Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Einschätzung völlig gegenteilig ausfallen.

Mit freundlichen Grüßen

Maik Elster
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 25. Juli 2007 | 13:25

Muß man die Unterschlagenen Steuern nachzahlen ?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 25. Juli 2007 | 14:55

Sehr geehrter Fragesteller,

ich entschuldige mich höflichst für die verzögerte Antwort.

Ihre Nachfrage kann ich wie folgt beantworten:

Hinterzogene Steuer sind nachzuzahlen. In welcher Höhe die Nachzahlung ausfällt, hängt vom jeweiligen Steuerausfall ab.

Mit freundlichen Grüßen

Maik Elster
Rechtsanwalt

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