Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Es wird wohl eine Führerscheinsperre von mindestens 6 Monaten zu erwraten sein. Hinzu tritt eine Geldstrafe. Eine Freiheitstsrafe ist sicherlich nicht angezeigt.
Die Führerscheinsperre folgt dem Entzug der Fahrerlaubnis. Das Mindestmaß beträgt laut Gesetz 6 Monate.
Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Christian Kah
-Rechtsanwalt-
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