Sehr geehrter Fragesteller,
auf der Grundlage Ihrer Angaben darf ich Ihnen verbindlich antworten, wie folgt.
1. Sie sehen es richtig, dass derzeit für die Wohnung keine Steuer zu zahlen ist, da unter dem Strich Sie keinen Überschuss mit der Wohnung erzielten. Sie zahlen 285,- EUR und bekommen lediglich 250,00 EUR.
2. Ab 286,00 EUR erzielen Sie einen Überschuss, müssten diesen also versteuern. Dass Möbel in der Wohnung stehen, macht grundsätzlich keinen Unterschied, es sei denn, die Möbel sind noch so neu (Alter unter 5 Jahren), dass Sie sie abschreiben könnten. Bei Einkünften aus Vermietung macht man für das Finanzamt eine Einnahme - Überschussrechnung und hier können Sie die sog. Abschreibung einkommensmindernd mit einstellen. Nach längstens 5 Jahren sind die Möbel aber abgeschrieben und dann geht das nicht mehr. Auch benötigen Sie, wenn Sie die Abschreibung nutzen wollen, die Original - Kaufbelege.
3. Grundsätzlich muss man beim Finanzamt alle Einkünfte angeben, auch wenn sie nicht zu einer Steuer führen, Da sich aber bei Ihnen alles im geringfügigen Bereich bewegt, werden Ihnen aus der Nichtangabe keine Probleme entstehen. Sollte überhaupt ein Verfahren eingeleitet werden, wird es eingestellt.
4. Dass Sie die Miete in bar bekommen, ist natürlich schon ein Haken an der Sache, denn bei dem Mietkostenniveau in München entsteht die Frage, ob Ihre Angaben zur Höhe der erhaltenen Miete richtig sind. Wenn Sie und Ihr Mieter standhaft dieselben Angaben machen, kann das Finanzamt im Ergebnis nichts machen, aber es löst zunächst einmal gewisse Verdachtsmomente aus.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Angaben behilflich sein konnte.
Mit freundlichen Grüßen zum Advent
Andrea Brümmer
Rechtsanwältin
Diese Antwort ist vom 09.12.2018 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwältin Andrea Brümmer
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Liebe Frau Brümmer,
vielen Dank für Ihre kompetente und schnelle Antwort!
Verstehe ich das richtig, dass Sie an meiner Stelle dem Finanzamt weiterhin nichts melden würden, da, selbst wenn jemand das Finanzamt auf die nicht gemeldete Untermiete aufmerksam macht, definitiv nichts passieren kann?
Danke und liebe Grüße,
MG
Sehr geehrter Fragesteller,
genauso würde ich es machen!
Noch einen schönen Advent!
Andrea Brümmer
Rechtsanwältin