Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Angenommen ich verdiene als Selbständiger in einem Beruf 35000 Euro jährlich brutto. Der Gewinn aus dem Wohnungsverkauf beträgt zusätzlich 30.000 Euro, die versteuert werden müssen. Wie hoch ist dann ungefähr die zu zahlende Steuer nur für den Gewinn aus dem Wohnungsverkauf?
Hier ist der Onlinerechner (wobei bei der Berechnung der Freibetrag schon automatisch abgezogen wird)
https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/?
(Link in Browser kopieren)
Danach beträgt die ESt + Solidaritätszuschlag bei 65.000 € Gewinn bei Verheirateten
13.111,54 Euro (Steuersatz ESt 19,12 %) und bei Alleinstehenden 19.859,32 Euro (Steuersatz 28,96%).
2. Sofern man eine zweite Wohnung verkaufen möchte: Empfiehlt es sich, diese zweite Wohnung erst im darauf folgenden Jahr zu verkaufen, damit der Steuersatz nicht durch den Verkauf zweier Wohnungen in einem Jahr unnötig in die Höhe getrieben wird?
Ja, das macht Sinn, man muss aber zunächst ausrechnen, ob der Steuersatz tatsächlich steigern würde. Das können Sie machen, indem Sie den voraussichtlichen Gewinn aus 2 Wohnungen +s. Tätigkeit in dem obigen Rechner eingeben oder in dem Online-Steuersatzrechner (s. unten).
Der Online-Steuersatzrechner ist hier
https://www.imacc.de/einkommensteuersatz-steuersatz-berechnen-deutschland/
Falls Sie verheiratet sind geben Sie „Splittingtarif" und falls Alleinstehend „Grundtarif" ein. In der Zeile „Durchschnittsteuer" wird der Steuersatz angezeigt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen