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Sonderbedarf - Muß ich die Hälfte der Klassenfahrt mitbezahlen?

23. März 2007 17:15 |
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Familienrecht


Hallo zusammen,

ich zahle 249 € Kindesunterhalt an meine geschiedene Ehefrau. Sie ist wieder verheiratet und 20 Stunden wöchentlich berufstätig.

Mein 9 jähriger Sohn ist in der 3. Klasse und fährt im Mai für eine Woche mit der Schule weg. Die Kosten liegen bei 115 €.

Muß ich die Hälfte der Klassenfahrt mitbezahlen ?
Sicherlich bin ich bereit, bei teueren Klassenfahrten mich zu beteiligen, aber kann sie 115 € nicht aus dem Kindesunterhalt + Kindergeld bestreiten?

Sehr geehrter Ratsuchender,

Sonderbedarf ist von dem Barunterhaltspflichtigen grundsätzlich zu zahlen.

Es gibt aber eine Reihe von Gerichtsentscheidungen, wonach Klassenfahrten nicht als Sonderbedarf gelten (siehe z.B. FamRZ 01, 444 ).

Demnach brauchen Sie sich an den Kosten der Klassenfahrt nicht zu beteiligen.

Mit freundlichen Grüßen,

Oliver Keller
Rechtsanwalt

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