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Sollte ich einen Anwalt aufsuchen um meinen Anspruch auf Trennungsunterhalt gegenüber meinem Mann g

3. August 2009 17:03 |
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Familienrecht


Beantwortet von


20:48

Ich bin seit März 2009 getrennt und bin im Mai aus der ehegemeinschaftlichen Wohnung ausgezogen, weil mein Mann ständig Streit suchte und mich körperlich Angriff. Ich konnte nicht diesem Druck nicht standhalten und lebe seit her bei meiner Schwester. Ich unterschrieb bevor ich ging ein Schriftstück, dass ich nur bis Dezember Unterhalt bekomme und auch nur 300;- € mein Mann begründete das mit den Schulden die er in der Ehe angesammelt hat die er jetzt abzahlen muss.( Was seine sind auch auf seinen alleinigen Namen) Mein Mann hat ein Einkommen von ca. 3000,-€ Netto und muss keine Miete bezahlen. Ich musste wegen mehrmaligen Umzügen meine Arbeit aufgeben und versuchte auch immer neue zu finden. Machte dann eine Ausbildung zum Heilpraktiker mit dem Ergebnis, dass ich jetzt durch meine Situation ja keine Praxis eröffnen kann. Ich suche händeringend nach Arbeit, weil ich mit dem Geld das mir mein Mann schickt nicht leben kann. Anspruch auf irgendwelche Leistungen habe ich nicht.
Was ich wissen möchte: Sollte ich einen Anwalt aufsuchen um meinen Anspruch gegenüber geltend zu machen oder hat es keinen Sinn weil ich dieses Schriftstück unterschrieb?

3. August 2009 | 17:15

Antwort

von


(2333)
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50226 Frechen-Königsdorf
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Sehr geehrte Fragestellerin,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


Hier geht es um Trennungsunterhalt, also um den Unterhalt für die Zeit von der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung.

Auf Trennungsunterhalt kann aber für die Zukunft nicht verzichtet werden. Ein vereinbarter Unterhaltsverzicht ist unwirksam.

In Ihrem Fall wird man von einem (unwirksamen) Teilverzicht ausgehen dürfen.

Deshalb empfehle ich Ihnen, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, um Trennungsunterhalt geltend zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 6. August 2009 | 18:54

Vielen Dank für diesen wertvollen Rat. Kann ich , weil ich ja kaum Geld zur Verfügung habe, bei einem Rechtspfleger im Familiengericht einen Beratungsschein holen für die Erstberatung beim Anwalt?
Nochmals herzlichen Dank!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 6. August 2009 | 20:48

Sehr geehrte Fragestellerin,

zu Ihrer Nachfrage nehme ich wie folgt Stellung:


Sie haben zwei Möglichkeiten: Entweder Sie beantragen direkt bei Gericht den Beratungshilfeschein und nehmen diesen mit zum Termin bei Ihrem Rechtsanwalt oder der Rechtsanwalt stellt für Sie den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt

ANTWORT VON

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