Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Scheidung von meiner ukrainischen Frau

8. August 2019 08:28 |
Preis: 51€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Familienrecht


Beantwortet von

Notarin und Rechtsanwältin Anja Holzapfel

Ich habe meine Frau Mitte letzten Jahres in Deutschland geheiratet, ich bin Verkäufer und verdiene 2500 brutto im Monat. Ansonsten habe ich kein größeres Vermögen. Wie viel Unterhalt und Trennungsgeld muss ich nach diesem Jahr Ehe bezahlen. Sie hat in der Ukraine eine schulische Ausbildung Fachrichtung Tourismus.

Sehr geehrter Fragesteller,



Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Bei einem Brutto-Einkommen von 2500 € pro Monat liegt der Netto-Betrag bei rund 1915,50 €. Abgezogen werden pauschal 5 % für berufsbedingte Aufwendungen. Es verbleiben 1819,73.

Wenn Ihre Frau keine Einkünfte bezieht, liegt ihr Unterhaltsanspruch bei der Hälfte dieses Betrages, wobei vorab ein Abschlag für die Erwerbstätigkeit bei Ihnen vorgenommen wird. Wegen des Selbstbehalts von 1200 €, der Ihnen verbleiben muss, zahlen Sie aber maximal gerundet 620 €.

Diese Berechnung unterstellt die von Ihnen angegebenen Einkünfte als richtig. Durch Steuernach- oder -rückzahlungen, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, privat genutztes Firmenfahrzeug oder ähnliches kann sich der Betrag, der familienrechtlich als Einkommen einzusetzen ist, nicht unerheblich ändern.

Wenn die Trennung absehbar wird, sollten Sie ggf. bei einem im Familienrecht erfahrenen Anwalt vor Ort den Unterhalt unter Vorlage aller Unterlagen, insbesondere der Gehaltsmitteilungen eines ganzen Jahres, berechnen lassen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.


Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf

Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-

FRAGESTELLER 29. September 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER