Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Bei einem Brutto-Einkommen von 2500 € pro Monat liegt der Netto-Betrag bei rund 1915,50 €. Abgezogen werden pauschal 5 % für berufsbedingte Aufwendungen. Es verbleiben 1819,73.
Wenn Ihre Frau keine Einkünfte bezieht, liegt ihr Unterhaltsanspruch bei der Hälfte dieses Betrages, wobei vorab ein Abschlag für die Erwerbstätigkeit bei Ihnen vorgenommen wird. Wegen des Selbstbehalts von 1200 €, der Ihnen verbleiben muss, zahlen Sie aber maximal gerundet 620 €.
Diese Berechnung unterstellt die von Ihnen angegebenen Einkünfte als richtig. Durch Steuernach- oder -rückzahlungen, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, privat genutztes Firmenfahrzeug oder ähnliches kann sich der Betrag, der familienrechtlich als Einkommen einzusetzen ist, nicht unerheblich ändern.
Wenn die Trennung absehbar wird, sollten Sie ggf. bei einem im Familienrecht erfahrenen Anwalt vor Ort den Unterhalt unter Vorlage aller Unterlagen, insbesondere der Gehaltsmitteilungen eines ganzen Jahres, berechnen lassen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-