Sehr geehrter Fragesteller,
aufgrund der übermittelten Informationen beantworte ich Ihre Fragen wie folgt.
zu 1.)
Einen zinslosen Kredit würde ich Ihnen nicht empfehlen, da Ihnen Ihre Mutter dann die Zinsen schenkt und da SIe den Freibetrag schon aufgebraucht haben, würden Sie dann über den Freibetrag kommen. Daher empfehle ich Ihnen, mit Ihrer Mutter einen Zins zu vereinbaren, der ungefähr marktüblich ist. Diese Zinsen können Sie dann sogar als Aufwand bei Werbungskosten, wenn Sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen, ansetzen.
Im Falle des Todes Ihrer Mutter, vor Ablauf der Rückzahlung, würde die Forderung in den Nachlass fallen. Ihre Mutter könnte dann in Ihrem Testament bestimmen, dass die Schuld, falls noch nicht beglichen, Ihnen zu erlassen ist.
Zu 2.)
Dies ist natürlich auch möglich, allerdings würde ich Ihnen zu einem Mietvertrag (gegebenenfalls mit Eintragungs ins Grundbuch) raten. Die Grundbucheintragung würde Ihrer Mutter nur zur Sicherheit dienen, falls etwas passiert und Sie noch zu Lebzeiten nicht mehr Eigentümer wären (Tod, finanzielle Schwierigkeiten etc.)
In diesem Fall würden Sie weiterhin eine Einkünfteerzielungsabsicht haben, könnten Werbungskosten im Rahmen von Vermietung und Verpachtung geltend machen.
Zu PS:)
Ja, die Schenkungen werden dem Betrag, der durch das Erbe anfällt hinzugerechnet, wenn die Schenkung und der Erbanfall innerhalb von 10 Jahren erfolgten.
Ich hoffe, ich habe Ihre Fragen beantworten können, für eventuelle Nachfragen benutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Bitte beachten Sie, dass auch kleine Änderungen des Sachverhalts, zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Braun
Rechtsanwalt
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