Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte gerne Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes.
Zur steuerlichen Seite ist zu sagen, dass die Freibeträge bei einer Schenkung von einem Elternteil an ein Kind jeweils € 205.00 betragen. Hier ist daher ein Betrag in Höhe von € 410.000 steuerfrei möglich. Liegt der Betrag darüber, ist eine Schenkungsteuererklärung abzugeben, ansonsten nur dann, wenn im Laufe von 10 Jahren eine weitere Schenkung oder ein Erbe erfolgt. Die Bank meldet dies nicht von sich aus an das Finanzamt.
Es ist darauf zu achten, dass der Betrag nicht von dem Konto eines Elternteils insgesamt überwiesen wird sondern erkennbar aus dem jeweiligen Vermögen der beiden Eltern gezahlt wird. Erfolgt die Zahlung von einem gemeinsamen Konto, ist dies unproblematisch.
Zivilrechtlich ist die Schenkung ein gegenseitiger Vertrag, der nicht formbedürftig ist. Aus Nachweisgründen sollten Sie festhalten, wer wieviel an Ihre Frau zahlt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen,
mit freundlichen Grüßen
M. Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
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