Sehr geehrter Fragesteller,
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Nach Ihren Angaben haben Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland. Deshalb ist nach § 2 ErbStG
die Schenkung in Deutschland steuerbar.
Sie sind deshalb nach § 30 ErbStG
zur Anzeige der Schenkung gegenüber dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten verpflichtet.
Es greift für Sie der volle Steuerfreibetrag in Deutschland in Höhe von 400.000 €. Der Freibetrag entbindet Sie aber nicht von der Anzeigepflicht.
Die Anzeige gegenüber dem Finanzamt ist geregelt in § 30 Abs. 4 ErbStG
:
Zitat:Die Anzeige soll folgende Angaben enthalten:
1. Vorname und Familienname, Identifikationsnummer (§ 139b der Abgabenordnung), Beruf, Wohnung des Erblassers oder Schenkers und des Erwerbers;
2. Todestag und Sterbeort des Erblassers oder Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung;
3. Gegenstand und Wert des Erwerbs;
4. Rechtsgrund des Erwerbs wie gesetzliche Erbfolge, Vermächtnis, Ausstattung;
5. persönliches Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser oder zum Schenker wie Verwandtschaft, Schwägerschaft, Dienstverhältnis;
6. frühere Zuwendungen des Erblassers oder Schenkers an den Erwerber nach Art, Wert und Zeitpunkt der einzelnen Zuwendung.
Mit freundlichen Grüßen