Meine Verlobte hat sich am 30.10.06 in Thailand von ihrem thailändischen Ehemann scheiden lassen und wollte die übersetzten und legalisierten Scheidungspapiere nun über das zuständige OLG hier in Deutschland anerkennen lassen. Das OLG hat zurück geschrieben, dass eine Anerkennung nicht möglich ist, wenn zuletzt ein gemeinsamer Wohnsitz in Deutschland bestanden hat, dann müsse nach deutschem Recht geschieden werden.
Da der Exmann nun längst seit Monaten wieder in Thailand ist und auch für eine Scheidung nicht nach Deutschland kommen könnte, hätten wir gern gewusst, ob es eine schnelle (wie schnell?) Scheidung über ein Gericht geben kann, wo sie mit sofortiger Wirkung in Abwesenheit ihres Exmannes rechtskräftig geschieden werden kann, da es nichts zu regeln gibt, keine Kinder vorhanden sind und auch finanziell alles längst geklärt ist.
sofern das OLG Recht hat und der letzte gemeinsame Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland gewesen ist, wird Ihre Verlobte in der Tat nicht um ein Scheidungsverfahren nach deutschem Recht herumkommen.
Gegen diese Entscheidung des OLG könnte Ihre Verlobte zwar Rechtsmittel einlegen und eine weitere gerichtliche Prüfung beanstanden; dieses wird aber mE die Angelegenheit nur unnötig verlängern.
Hier sollte dann mit anwaltlicher Hilfe der Scheidungsantrag schnell eingereicht werden.
Ich bedauere, Ihnen keine bessere Mitteilung machen zu können. Eine "schneller Möglichkeit" sehe ich aber, nachdem das OLG entschieden hat, hier leider nicht.