Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Ohne Ihre Einwilligung kann sich Ihr Mann nicht als Miteigentümer eintragen lassen. SIe sind nach Ihrer Schilderung alleinige EIgentümerin. Damit ist Ihre Bewilligung erforderlich, damit er als Eigentümer oder Miteigentümer eingetragen werden kann.
Der Kreditvertrag hat damit nichts zu tun.
Er kann allenfalls den Zugewinnausgleichsanspruch geltend machen, falls Sie im Laufe der Ehe einen höheren Zugewinn erwirtschaftet haben als er. Das ist aber nur ein reiner Zahlungsanspruch, der mit dem Eigentum am Haus nichts zu tun hat.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-
vielen Dank, Ihre Antwort beruhigt mich sehr.
Da es bei uns so ist, wie bei vielen, hat er monatlich 1000 Euro netto mehr Einkommen als ich, deshalb nehme ich an, dass der Zugewinnausgleich nicht zu seinen Gunsten ausfallen würde.
Zugewinn wird ja erst ab Ehe 2014 gerechnet (nicht ab Kreditvertrag 2011), ... was am Haus abbezahlt worden ist in diesen 3 Ehejahren, ist dem gleichzusetzen, was an seiner Eigentumswohnung ebenfalls abbezahlt worden ist, denke ich. Somit würde sich das auf ein paar Euro gegenrechnen, hoffe ich.
Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Überlegungen zum Zugewinn klingen plausibel. Allerdings kann ich ohne genaue Zahlen natürlich von hier aus nicht beurteilen, wer von Ihnen möglicherweise einen Zugewinnausgleichanspruch haben könnte.
Die Drohung bezüglich der Immobilie scheint mir jedoch eher ein Erpressungsversuch zu sein. Lassen Sie sich gegebenenfalls anwaltlich beraten, damit Sie abschätzen können, ob es sinnvoll und zielführend ist, Ihre Ansprüche auf Trennungsunterhalt und Versorgungsausgleich weiter zu verfolgen.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!
Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf
Anja Holzapfel