Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin seit 10 Jahren mit einer Philippinischen Frau verheiratet ( Ehe in Deutschland geschlossen ). Wir haben einen Ehevertrag mit Gütertrennung und Ausschluß des Versorgungsausgleichs ( Notariell ). Da meine Frau einen anderen Partner in den USA kennengelernt hat, steht jetzt eine Scheidung der Ehe kurz bevor. Wir haben eine gemeinsame Erklärung verfasst, wo der Wille zur Scheidung von beiden bekräftigt wird und von beiden Partnern auf finanziellen Ausgleich sowie Unterhalt verzichtet wird ( schriftlich aber nicht Notariell).Diese Verpflichtungserklärung wurde von uns gemeinsam unterzeichnet.Kinder gibt es nicht.Meine Frau war während ihres Aufenthaltes in Deutschland nicht Berufstätig. Meine Frau hat Deutschland bereits verlassen und wird auch nicht wieder zurückkommen. Sie lebt jetzt in ihrem Heimatland den Philippinen. Was muss ich beim Antrag auf Scheidung beachten und welche Papiere benötige ich von meiner Frau? Kann ich die Scheidung überhaupt alleine nur mit unserer Erklärung beantragen? Eine Rückkehr meiner Frau nach Deutschland kann ich volkommen ausschließen. Der Status meiner Frau ist Philippina mit derzeit unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland. Ich bin gebürtiger Deutscher Staatsbürger. Vielen Dank!
da nach Ihrer Schilderung das deutsche Recht Anwendung findet, sind die Formalien und auch das Trennungsjahr nach deutschem Recht einzuhalten.
Sie werden daher einen Scheidungsantrag, bei dem Sie das Familienstammbuch bzw eine Heiratsurkunde vorlegen müssen, bei dem Amtsgericht stellen müssen; hierzu ist die anwaltliche Vertretung erforderlich.
Bei Vorliegen der Scheidungsvoraussetzungen kanne die Ehe auch ohne Anhörung der Antragsgegnerin (Ihrer Ehefrau) geschieden werden, wenn diese zum wiederholten Male nicht zur gerichtlichen Anhörung erschienen ist (AmtsG Konstanz, Urt. v. 29.9.2000 - 2 F 18/00
).
Alles weitere sollten Sie mit dem notwendig zu beauftragten Kollegen besprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Rückfrage vom Fragesteller30. Januar 2006 | 16:11
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! Mich würde jedoch noch interessieren ob die von beiden Partnern unterzeichneten Erklärungen vor Gericht Bestand haben, oder ob nur Notariell bestätigte Erklärungen zählen.
Die ist wichtig, da ich in Kürze die Philippinen besuchen werde und evtl. nötige Vereinbarungen dort mit meiner Frau treffen könnte. Wie bereits gesagt, trennen wir uns im Guten! Es geht halt nicht mehr und wir möchten nur so schnell wie möglich unsere neuen Partner Heiraten.
Vielen Dank!
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt30. Januar 2006 | 17:52
Sehr geehrter Ratsuchender,
die Vereinbarung gilt als private Erklärung und hätte vor Gericht bezüglich des Unterhaltverzichtes keine Bedeutung. Sie müsste notariell getroffen werden, sofern nicht im Ehevertrag auch nicht doch etwas zum Unterhalt geregelt wäre.
Lesen Sie isch den Ehevertrag daraufhin nochmals sorgfältig durch.