Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Sammlung

| 21. Januar 2007 18:15 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Erbrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich erbitte Ihre Hilfe bei folgender Frage.

Mein Lebensgefährte, mit welchem ich 21 Jahre zusammenlebte, ist vor kurzem verstorben.
Er hat eine leibliche Tochter, welcher er sein Einfamilienhaus übertragen hat. Im Gegenzug behielt er seine beachtliche Briefmarkensammlung. Diese Sammlung schenkte er mir noch zu DDR-Zeiten.
Diese Schenkung ist nicht schriftlich zu beweisen. Und der Verstorbene hat auch kein Testament oder sonst eine Verfügung hinterlassen.
Nun erhebt seine Tochter als Alleinerbin Anspruch unter anderem auf oben erwähnte Sammlung.
Deshalb an dieser Stelle meine Frage:

Ist dieser Anspruch berechtigt?

Vielen Dank für Ihre Hilfe im voraus.

Mit freundlichem Gruss.

K.M.

Sehr geehrter Fragestellerin,

mit dem Erbfall tritt der Erbe an die Stelle des Erblassers. Wenn die Briefmarkensammlung dem Erblasser gehörte kann der Erbe diese herausverlangen. Da Sie sich auf Eigentum berufen muss der Erbe beweisen, dass der Erblasser das Eigentum nicht an Sie übertragen hat.

Wenn die Schenkung weniger als 10 Jahre zurückliegt kann ein Anspruch auch gegen Sie entstehen, z.B. aus Pflichteilsergänzung §§2325 , 2329 BGB .

Ich hoffe meine Antwort kann Ihnen eine erste Orientierung geben.

Mit freundlichen Grüssen

RA Oliver Martin

Bewertung des Fragestellers 1. März 2010 | 12:12

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?