Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Die mehrfache Zahlung einer Rechnung löst einen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung aus. Diese Ansprüche verjähren nach drei Jahren zum Jahresende, in Ihrem Fall also Ende 2017. Voraussetzung ist, dass der Gläubiger Kenntnis von den den Anspruch begründenden Tatsachen hatte bzw. haben musste.
Dies ergibt sich aus §§ 195
, 199 BGB
.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
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