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Rückforderung doppelt gezahlter Rechnung - Verjährung

11. Oktober 2020 14:19 |
Preis: 35,00 € |

Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von

Notarin und Rechtsanwältin Anja Holzapfel

Eine vom Kunden versehentlich im Jahre 2014 doppelt gezahlte Rechnung wird am 22.09.2020 eingefordert. Ist diese Zahlung verjährt? Oder muss hier noch geleistet werden

Sehr geehrter Fragesteller,


Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Die mehrfache Zahlung einer Rechnung löst einen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung aus. Diese Ansprüche verjähren nach drei Jahren zum Jahresende, in Ihrem Fall also Ende 2017. Voraussetzung ist, dass der Gläubiger Kenntnis von den den Anspruch begründenden Tatsachen hatte bzw. haben musste.

Dies ergibt sich aus §§ 195 , 199 BGB .


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.


Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf

Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-

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