Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Frage 1:
"Kann der Insolvenzverwalter anhand von Zeugen von Finanzamt und Krankenkasse nachweisen, dass explizit für mich die Lohnnebenkosten gezahlt wurden?"
Davon ist auszugehen, denn wenn er das nicht könnte, hätte die Klage keine Aussicht auf Erfolg (siehe Frage 4).
Insofern ist den rechtlichen Ausführungen des Vorsitzenden besonderes Augenmerk zu schenken, wenn Sie sich anwaltlich nicht vertreten lassen.
Frage 2:
"Aber warum weist er MIR das nicht einfach mittels Kontoauszug o. ä. nach, anstatt gleich eine Klage anzustreben?"
Das sollten Sie den Insolvenzverwalter fragen.
Frage 3:
"Würde das Gericht diese Zeugen vorladen auch wenn Sie eine Anfahrt von mehreren hundert Kilometern hätten?"
Soweit wird es wohl nicht kommen.
Aber wenn es zur Sachverhaltsaufklärung beiträgt, wird ein Gericht die Zeugen auch weite Strecken fahren lassen.
Frage 4:
"Was soll ich dem Gericht antworten?"
Am besten übermitteln Sie den Nachweis, dass Sie den Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Krankenkasse und die Lohnsteuer an das Finanzamt abzuführt haben.
Dann hätte die Klage nämlich keine Aussicht auf Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork
-Rechtsanwalt-
Antwort
vonRechtsanwalt Raphael Fork
Wambeler Str. 33
44145 Dortmund
Tel: 0231 / 13 7534 22
Web: https://ra-fork.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Raphael Fork
Ich habe die Lohnsteuer und die SV-Beiträge nicht ans Finanzamt bzw. an die Krankenkasse gezahlt.
Muss der Insolvenzverwalter dem Vorsitzenden und mir VOR dem Verhandlungstermin nicht nachweisen, dass er diese bereits gezahlt hat?
Das würde doch den Prozess vermeiden. Und das würde doch für alle Beteiligten das Beste sein.
Falls die Firma die Zahlung bei der Verhandlung nicht nachweisen kann, muss ich dann trotzdem an die Krankenkasse und Finanzamt zahlen? Kann der Richter das anordnen?
Nachfrage 1:
"Ich habe die Lohnsteuer und die SV-Beiträge nicht ans Finanzamt bzw. an die Krankenkasse gezahlt."
Genau das ist aber bei einer erfolgreichen Bruttolohnklage notwendig, worüber Sie Ihr Anwalt eigentlich auch belehrt haben sollte - es sei denn, Sie hätten sich selbst vertreten.
Nachfrage 2:
"Muss der Insolvenzverwalter dem Vorsitzenden und mir VOR dem Verhandlungstermin nicht nachweisen, dass er diese bereits gezahlt hat?"
So gesehen muss er Ihnen das noch nicht einmal nachweisen, denn klar ist jedenfalls, dass Sie derzeit um Beträge bereichert sind, die an das Finanzamt und die Krankenkasse zu entrichten waren.
Wer diese Beträge nun letztlich bekommt, muss sich dann später aufklären. Insofern sollten sie vorsichtshalber bereits jetzt die Hinterlegung der entsprechenden Summen freiwillig anbieten. Ihnen jedenfalls stehen diese Gehaltsbestandteile in keinem Fall zu.
Wem genau diese zustehen müssen dann später ggf. Krankenkasse und Insolvenzverwalter klären.
Nachfrage 3:
"Falls die Firma die Zahlung bei der Verhandlung nicht nachweisen kann, muss ich dann trotzdem an die Krankenkasse und Finanzamt zahlen? Kann der Richter das anordnen?"
Siehe Nachfrage 2
Nachfrage
Zitat aus der Bewertung:
"Mehrere Fragen wurden nicht beantwortet bzw. auf andere Antworten verwiesen. Eher unfreundlicher/vorwurfsvoller Ton. Die Antworten waren keine Hilfe."
Mit Blick auf Ihre Bewertung habe ich offenbar zu Unrecht vorausgesetzt, dass Ihnen Begriffe wie Brutto und Netto im Zusammenhang mit Lohnzahlungen verständlich sind.
Daher zu Ihrer Aufklärung noch Folgendes:
Nettolohn ist der um Lohnsteuer und Beiträge zur Sozialversicherung bereinigte Anteil Ihres vertraglich vereinbarten Arbeitsentgelts.
Bruttolohn ist Ihr Arbeitsentgelt vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.
Da Sie weder Finanzamt noch Krankenkasse sind, stellt sich Nachfrage 3 wie bereits beschrieben gar nicht.