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Pflichtteilsanspruch Mutter und Schwester

8. Juli 2025 21:52 |
Preis: 30,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von

Letztes Jahr ist meine Schwester verstorben. Diese war nicht verheiratet und hatte keine Kinder. Es gibt ein Testament. In diesem ist der Lebensgefährte als Alleinerbe eingesetzt.

Es lebt noch unsere Mutter. Unser Vater ist bereits vor über 20 Jahren verstorben.

Nun wollen wir den Pflichtteil geltend machen. Besteht für meine Mutter und mich ein Anspruch? Wenn ja, in welcher Höhe?

Vielen Dank im Voraus!

8. Juli 2025 | 23:28

Antwort

von


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84329 Wurmannsquick
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Es tut mir leid zu hören, dass Ihre Schwester verstorben ist. Ich möchte Ihnen hiermit mein herzliches Beileid aussprechen.

Nun zu Ihren Fragen:

1. Pflichtteilsberechtigte Personen

Nach § 2303 BGB sind pflichtteilsberechtigt grundsätzlich:

- Abkömmlinge (Kinder, Enkel etc.)

- Ehegatten

- Eltern, wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind

Da Ihre Schwester kinderlos und unverheiratet war, kommt als Pflichtteilsberechtigte nur Ihre Mutter in Frage.

Sie selbst haben keinen Pflichtteilsanspruch.

2. Höhe des Pflichtteilsanspruchs

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB).

Ohne Testament wären Ihre Mutter und - da Ihr Vater nicht mehr lebt - Sie Erben zu gleichen Teilen (§ 1925 BGB). Ihre Mutter würde also 50 % erben.

Somit:

Pflichtteil der Mutter = 50 % von 50 % = 25 % des Nachlasswerts.

3. Vorgehen für die Mutter

Die Mutter kann vom Erben (Lebensgefährten) Auskunft über den Nachlasswert verlangen.

Dann kann sie ihren Pflichtteil in Geld verlangen (nicht in Form von Gegenständen).

Dies ist ein reiner Geldanspruch.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Olga Peschta

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