Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Probezeitverlängerung wegen A-Verstoß

| 4. Juli 2020 10:34 |
Preis: 25,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Christian Wiese

Zusammenfassung

Fahranfänger müssen nach Kategorie-A-Verstößen in der Probezeit ein Aufbauseminar absolvieren. Bei Wiederholung droht die Entziehung der Fahrerlaubnis, also des Führerscheins und die MPU. Allerdings müssen die Verstöße rechtskräftig festgestellt sein. Per Einspruch lässt sich der Vorwurf überprüfen.

Guten Tag,

ich habe eine frage bzgl. Probezeitmaßnahmen. Nehmen wir an, ein Fahranfänger fährt am Montag über eine Rote Ampel, am nächsten Tag missachtet er das Rechtsfahrgebot auf der Autobahn und am darauffolgenden Tag überholt er rechts auf der Autobahn. Nun sind das alles A-Verstöße. Irgendwann kommt das alles raus und er bekommt Post von der Führerscheinstelle. Wohlgemerkt der Fahranfänger ist noch in der normalen 2-Jährigen Probezeit und hat keinen Aufbauseminar machen müssen.

Verliert der Fahranfänger jetzt wegen den drei A-Verstößen seinen Führerschein oder muss er nur einen Aufbauseminar machen. Kann eine MPU angeordnet werden?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ausgangspunkt ist § 2a des Straßenverkehrsgesetzes. Demnach ist durch die Fahrerlaubnisbehörde (= die Führerscheinstelle) beim ersten A-Verstoß ein Aufbauseminar anzuordnen.

Beim nächsten Kategorie-A-Verstoß, nach Teilnahme des Aufbauseminars, ist der Fahrer durch die Behörde schriftlich zu verwarnen, zugleich hat sie ihm eine Frist zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung zu setzen.

Erst, wenn der Fahrer nach Ablauf dieser Frist einen weiteren A-Verstoß begeht, ist die Fahrerlaubnis zwingend zu entziehen. Es handelt sich also um ein abgestuftes System, das hinsichtlich seiner Rechtsfolgen aufeinander aufbaut.

Sofern alle drei Verstöße erfolgt (und rechtskräftig geworden) sein sollten, bevor die erste Stufe (= Teilnahme am Aufbauseminar) überhaupt greifen konnte, folgen dann auch die weiteren Stufen nicht.

Allerdings könnte die Behörde unabhängig davon - je nach Qualität und Abstand der Verstöße und grundsätzlicher Linie der zuständigen Behörde - durchaus auf die Idee kommen, hier auf mögliche generelle Eignungszweifel des Fahrers zu schließen. Folge könnte die Anordnung einer Eignungsüberprüfung nach § 11 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und damit auch einer MPU sein. Dies wäre angesichts der geschilderten Vorgänge hier durchaus gut vertretbar und naheliegend.

Deshalb sollte der Fahranfänger darauf achten, welchen Vorhalt die Fahrerlaubnisbehörde ihm genau macht und ob bzw. wie er sich dazu äußert.

Jede Maßnahme der Führerscheinstelle setzt aber voraus, dass die drei Verstöße tatsächlich rechtskräftig festgestellt sind, also jeweils geklärt ist, dass all dies sich tatsächlich so zugetragen hat. Es wird für jeden behaupteten Verstoß ein Bußgeldbescheid ergehen, gegen den binnen Frist Einspruch eingelegt werden kann.

Erst rechtskräftig (ggf. nach Einspruch und gerichtlicher Überprüfung) festgestellte Verstöße führen zu Maßnahmen der Führerscheinstelle. Es dürfte sich deshalb anbieten, die Vorgänge anhand der Akten genau darauf zu prüfen, ob sie sich aufrecht erhalten lassen. Das ist eine Frage des jeweils einzelnen Falls.

Bei Rückfragen melden Sie sich sehr gern.

Mit besten Grüßen

Rechtsanwalt Christian Wiese
Fachanwalt für Verkehrsrecht

"Kanzlei am AEZ"
Christian Wiese
Heegbarg 4
22391 Hamburg

Telefon (04109) 251 91 21
Telefax (04109) 251 91 22
kanzlei@christianwiese.de

Bewertung des Fragestellers 4. Juli 2020 | 13:29

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?